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Lauterbach will bei Pflegereform weniger Entlastung für Eltern

Archivmeldung vom 27.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: SS Video: "Karl Lauterbach wird während des Interviews ohnmächtig - Was ist da los ?" (https://youtu.be/bg-aGxNNT4g) / Eigenes Werk
Bild: SS Video: "Karl Lauterbach wird während des Interviews ohnmächtig - Was ist da los ?" (https://youtu.be/bg-aGxNNT4g) / Eigenes Werk

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Entlastung von Pflegeversicherten mit mehreren Kindern soll geringer ausfallen als ursprünglich geplant. Das geht aus einem überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) vom Freitagabend hervor, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Demnach soll der Abschlag nur noch bis zum Ende des Monats gelten, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ursprünglich war vorgesehen, dass der reguläre Beitragssatz von künftig 3,4 Prozent unabhängig vom Alter gestaffelt ab dem zweiten Kind sinkt. Die Regelung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, wonach Eltern mit mehreren Kindern besser gestellt werden müssen als kleine Familien und Kinderlose.Um das Verfahren zu vereinfachen, sieht der überarbeitete Referentenentwurf eine zentrale Meldestelle vor, über die die Zahl der Kinder erfasst werden soll.

"Zur Sicherstellung möglichst reibungsloser und verwaltungsarmer Verfahrensabläufe im Zusammenhang mit der Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der Kinder sollen möglichst zeitnah einheitliche, zentralisierte und digitalisierte Verfahren installiert werden, die vor allem die beitragsabführenden Stellen soweit als möglich vor zusätzlichem Aufwand bewahren", heißt es darin. Vorschläge dazu sollen bis zum 1. Juli vorliegen. Zudem soll Lauterbach umfassende Sparvorschläge erarbeiten, um die Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren. "Das Bundesministerium für Gesundheit wird bis zum 31. Mai 2024 Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vorlegen", heißt es in dem Entwurf. "Hierbei soll insbesondere auch die Ausgabenseite der sozialen Pflegeversicherung betrachtet werden." Auch das Bundesfinanzministerium soll daran beteiligt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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