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Streit über Räumung des Hambacher Forstes: Land NRW weist Stadt Kerpen an, Berufung gegen Gerichtsurteil zurückzunehmen

Archivmeldung vom 28.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Barrikade der Umweltaktivisten im Hambacher Forst (Archivbild)
Barrikade der Umweltaktivisten im Hambacher Forst (Archivbild)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die NRW-Landesregierung will die Stadt Kerpen offenbar per Anweisung dazu zwingen, die Berufung gegen ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aufrechtzuerhalten. Wie "Kölner Stadt-Anzeiger" und "Kölnische Rundschau" aus Verwaltungskreisen erfuhren, signalisierte das Land, einen Beschluss des Kerpener Stadtrats von Dienstagabend nicht zu akzeptieren.

Eine knappe Mehrheit aus SPD, Grünen, Linken und UWG hatte sich dort gegen den Willen von Bürgermeister Dieter Spürck sowie CDU und BBK durchgesetzt und beschlossen, die Berufung zurückzuziehen.

Das Kölner Gericht hatte die Räumung des besetzten Hambacher Forstes im Jahr 2018 als rechtswidrig bezeichnet, weil sie damit begründet worden war, dass die Baumhäuser der Waldbesetzer im Forst nicht brandsicher seien. Diese Begründung, so das Gerichtsurteil, sei nur ein Vorwand gewesen. Schon gleich nach dem Kölner Urteil Anfang September hatten Vertreter des Landes den Wunsch geäußert, die Stadt Kerpen solle gegen das Urteil Berufung einlege. Die Stadt hatte dagegen betont, in ihrer Entscheidung frei zu sein.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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