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Datenschützer wollen gesetzliche Regelung für Umgang mit Impfstatus

Archivmeldung vom 28.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Impfen
Impfen

Bild von tomwieden auf Pixabay

Die Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg und Hamburg, Stefan Brink und Johannes Caspar, halten es für dringend geboten, eine gesetzliche Grundlage zum Umgang mit dem Corona-Impfstatus der Bürger zu schaffen. Welchen Stellenwert der Impfstatus eines Menschen in einer Gesellschaft haben dürfe, die einerseits auf der Selbstentfaltung des Individuums, andererseits auf Gleichheit und sozialer Rücksichtnahme beruhe, bedürfe einer zügigen Entscheidung des Gesetzgebers:

"Andernfalls kann dies zu erheblichen sozialen Spannungen und der Entladung von Konflikten führen", sagte Caspar dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe). Auch Brink fordert gesetzliche Klarheit, inwiefern der Impfstatus abgefragt werden darf. Zwar habe die Bundesregierung eindeutig erklärt, dass es keine Impfpflicht gebe. "Gleichzeitig ist allen klar, dass ohne eine breite Beteiligung der Bevölkerung die Pandemie im Wege von Impfungen nicht besiegt werden kann", sagte Brink dem "Handelsblatt". Es stelle sich daher die Frage, wie sich der Staat gegenüber Maßnahmen verhalte, die eine "mittelbare Impfpflicht durch die Hintertüre" bedeuteten.

Im November hatte Australiens nationale Fluggesellschaft Qantas die Einführung eine Impfpflicht für ihre Passagiere zumindest auf Interkontinentalflügen angekündigt. Auch bei der Lufthansa sollen Langstreckenflüge künftig wohl nur mit einem negativen Corona-Test oder Impfnachweis möglich sein. Laut Brink bereiten sich auch manche Arbeitgeber oder auch die Kneipe an der Ecke darauf vor, den Impfstatus von Kunden und Mitarbeitern zu erfragen. Dadurch entstehe "ein ganz erheblicher Druck" auf die Bürger, "der einem staatlichen Impfzwang recht nahekommt", sagte der Datenschützer.

Wer verweigere dem Arbeitgeber und seinen Berufskollegen gegenüber schon gerne die Auskunft über seinen Impfstatus? Und wer behalte seine Gesundheitsdaten schon für sich, wenn er endlich wieder ein Bier in der Stammkneipe trinken könnte? "Daher plädiere ich dafür, dass der Gesetzgeber eindeutig festlegt, ob er an der Freiheit von jeglichem Impfzwang festhalten möchte oder ob er den mittelbaren Impfzwang toleriert - und daher solche Fragen nach dem Gesundheitsstatus zulässt", sagte Brink. "Ich plädiere dafür, dass der Staat konsequent jedem Impfzwang - ob direkt oder indirekt - entgegentritt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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