Gemeinden fordern Kostenübernahme für ukrainische Geflüchtete
Die Kommunen sind nach Aussagen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nicht in der Lage, die Kosten für ukrainische Geflüchtete zu übernehmen, wenn diese wieder aus dem Bürgergeld hinausgenommen würden.
Wenn es diesen erneuten Rechtskreiswechsel geben sollte, erwarte der
DStGB, dass Bund und Länder die Kommunen bei den anfallenden Kosten
komplett entlasten, sagte DStGB-Präsident Ralph Spiegler den
Partnerzeitungen der "Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft"
(Dienstagsausgaben). "Es darf nicht nur eine Kostenbeteiligung geben,
sondern braucht eine komplette, dauerhafte Übernahme der Kosten durch
Bund und Länder."
Grundsätzlich unterstütze seine Organisation,
dass ukrainische Geflüchtete Asylbewerberleistungen erhalten sollen.
Wichtig sei aber, dass es hier nicht zu einer administrativen
Überbelastung der Kommunen komme und keine Rückabwicklungen notwendig
würden. "Einen Wechsel von Bürgergeld zum Asylbewerberleistungsgesetz
mit dem verbundenen Wechsel der Zuständigkeit zwischen Behörden halten
wir nicht für zielführend." Der administrative Aufwand wäre unvertretbar
hoch, so Spiegler. "Wir müssen stattdessen die Anstrengungen erhöhen,
ukrainische Flüchtlinge schneller als bisher in Arbeit zu bringen", so
der DStGB-Präsident, der auch Bürgermeister der Verbandsgemeinde
Nieder-Olm ist.
Quelle: dts Nachrichtenagentur