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Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Grenzpolizei ist verfassungskonform

Archivmeldung vom 28.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bayerische Verfassungsgerichtshof: Haustafel
Bayerische Verfassungsgerichtshof: Haustafel

Foto: Richard Huber
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei (Art. 5 POG) mit der Landesverfassung vereinbar ist. Lediglich eine Befugnisnorm (Art. 29 PAG) wurde von den Richtern beanstandet. Damit sind die Grünen im Verfahren der Meinungsverschiedenheit damit gescheitert, die Bayerische Grenzpolizei abzuschaffen.

Der Freistaat war zur Einführung einer landeseigenen Grenzpolizei berechtigt, da ihre Aufgaben in enger Abstimmung mit dem Bund und mit Einvernehmen des Bundesinnenministeriums ausgeführt werden.

Dazu erklärt Tobias Reiß, Parlamentarischer Geschäftsführer und Prozessbevollmächtigter der CSU-Fraktion: "Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung. Die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei ist rechtens. Es fällt lediglich eine Befugnisnorm weg, die für die tägliche Arbeit unserer engagierten Beamtinnen und Beamten im Einvernehmen mit dem Bund nichts ändert."

"Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigt unseren Weg der Errichtung einer Bayerischen Grenzpolizei. Wir wollen, dass grenzüberschreitende Kriminalität und Schleuserbanden wirksam bekämpft werden. Mit mehr als 25.000 geahndeten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten hat sich unsere Grenzpolizei bereits jetzt als voller Erfolg erwiesen und trägt maßgeblich zur Sicherheit der Menschen in Bayern bei. Auch während der Corona-Krise hat die Bayerische Grenzpolizei 25 Grenzübergänge für den Bund kontrolliert. Ihr Beitrag ist für uns unverzichtbar".

"Wir respektieren die heutige Entscheidung auch mit Blick auf den beanstandeten Artikel im Polizeiaufgabengesetz, auch wenn sich dadurch praktisch nichts ändern wird. Die Bayerische Landespolizei kann weiterhin die grenzpolizeilichen Aufgaben im Einvernehmen mit dem Bund auf der Basis des Bundespolizeigesetzes wahrnehmen. Dies gilt vor allem für die überaus wichtige Schleierfahndung und auch die Grenzkontrollen."

"Die Reaktion der Grünen entlarvt einmal mehr ihre Propaganda und ihr schwieriges Verhältnis zum Grenzschutz und zur Inneren Sicherheit. Sie fordern auch nach der Gerichtsentscheidung die Abschaffung der Bayerischen Grenzpolizei und lehnen Grenzkontrollen und erfolgreiche Schleierfahndung offenbar generell ab." Die Bayerische Grenzpolizei wurde am 1. August 2018 als Teil der Landespolizei wiedererrichtet. Die Regelungen dazu waren mit den Stimmen der CSU-Fraktion im Mai und Juli 2018 im Bayerischen Landtag verabschiedet worden.

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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