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Gauck missbilligt Neufassung von Stasi-Unterlagen-Gesetz

Archivmeldung vom 16.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Joachim Gauck Bild: J. Patrick Fischer / wikipedia.org
Joachim Gauck Bild: J. Patrick Fischer / wikipedia.org

Der ehemalige Bundesbeauftragte für die Stasi-Akten, Joachim Gauck, hat die Neufassung des Unterlagen-Gesetzes kritisiert. "Dass diese gesetzliche Regelung tatsächlich von Abgeordneten durchgewunken worden ist, halte ich für bedenklich", sagte Gauck der taz.

Ein Passus in dem Gesetz soll es ermöglichen, dass sich die Unterlagenbehörde von 45 bei ihr beschäftigten Ex-Stasi-Mitarbeitern trennen kann. Nach der Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat muss die Novelle noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, damit sie zum 1. Januar in Kraft treten kann.

Gauck hatte als erster Aktenbeauftragter vor 20 Jahren mehrere Mitglieder des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) übernommen. Er sieht "keinen Grund diese Entscheidung infrage zu stellen". Der taz sagte er: "Um es mal ganz deutlich zu sagen: ein Teil dieser Leute hat uns unendlich viele Kenntnisse gebracht."

Dagegen will der seit März amtierende Unterlagen-Beauftragte Roland Jahn durch die Neufassung des Gesetzes erreichen, dass er Ex-Stasi-Mitarbeiter in andere Bundeseinrichtungen versetzen kann. Er kritisierte, es sei "jahrelang nicht offen über die Beschäftigung dieser Mitarbeiter gesprochen worden".

Ihm gehe es nicht darum, ehemalige Stasi-Leute zu bestrafen, sagte Jahn der taz. "Es geht darum, den Opfern der Staatssicherheit zu helfen. Natürlich unter der Bedingung von Recht und Gesetz. Wer mich kennt weiß, was für ein glühender Verfechter des Rechtsstaates ich bin."

Quelle: taz - die tageszeitung (ots)

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