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Kriminalbeamte: Urteil zu BKA-Gesetz ändert für Polizeiarbeit wenig

Archivmeldung vom 20.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
André Schulz (Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK) Diplom-Verwaltungswirt ) Bild:  Bund Deutscher Kriminalbeamter
André Schulz (Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK) Diplom-Verwaltungswirt ) Bild: Bund Deutscher Kriminalbeamter

Der Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK) erkennt wenig Auswirkungen der Entscheidung der Verfassungsrichter zum BKA-Gesetz auf die Arbeit der Polizei: "Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt nicht ganz überraschend und ändert für die Praktiker wenig, da die wesentlichen Bestandteile nicht bemängelt wurden und gültig bleiben", sagte der Bundesvorsitzende des BDK, André Schulz, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

In dem Urteil des Karlsruher Gerichts zeige sich zudem "langsam ein Umdenken", sagte Schulz. "Dahingehend, dass die Sicherheitsbehörden eben keine Ausspähorgane sind, sondern lediglich versuchen ihren verfassungsgemäßen Auftrag gerecht werden und die Bürgerinnen und Bürger vor schwersten Straftaten schützen zu können."

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe monierte am Mittwoch die Ausgestaltung der im Gesetz festgeschriebenen Überwachungsbefugnisse. Hier seien die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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