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CDU-Wirtschaftsrat warnt vor "monströsen Rentenausgabenprogrammen"

Archivmeldung vom 21.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der CDU-Wirtschaftsrat warnt vor der entscheidenden Sitzung des Koalitionsausschusses am Donnerstag vor "monströsen Rentenausgabenprogrammen zulasten der Erwerbstätigen". Vor allem eine Anhebung des Rentenniveaus von aktuell 48 Prozent auf 50 Prozent würde die Beitragszahler enorm belasten, heißt es in einem Papier des CDU-Wirtschaftsrats, aus dem die "Welt" zitiert. In diesem Fall lägen im Jahr 2029 die jährlichen Mehrausgaben für die Beitrags- und Steuerzahler bei 52 Milliarden Euro.

Die Renten würden in Zukunft ohnehin trotz eines sinkenden Rentenniveaus nominal wie real weiter steigen, sagte der Generalsekretär des Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger. "Deshalb ist das Gespenst einer wachsenden Altersarmut fern der Realität." Man müsse darauf achten, die junge Generation nicht durch immer neue Ansprüche zu belasten, die weit in die Zukunft reichten, sagte Steiger. der Wirtschaftsflügel der Union verlangt vielmehr weitere Reformen.

Mit Blick auf die steigende Lebenserwartung "bleibt allein eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit als Lösung", heißt es laut "Welt" in dem Papier. Der gesetzlich verankerte, planmäßige Anstieg des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre im Jahre 2029 könne "dabei noch nicht das Ende der Fahnenstange sein". Das Renteneintrittsalter sollte, wie in anderen EU-Staaten bereits geschehen, an die Lebenserwartung gekoppelt werden.

Mit jedem zusätzlichen Lebensjahr an Lebenserwartung sollte das Renteneintrittsalter um acht Monate angehoben werden. Der Wirtschaftsrat fordert darüber hinaus eine Stärkung der zusätzlichen privaten und betrieblichen Vorsorge. So sollten Betriebs- und Riesterrenten nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden. Auch die Belastung der Betriebsrenten mit dem vollen Krankenkassen- und Pflegebeitrag sei abschreckend und müsse korrigiert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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