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Renten-Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig und politischer Skandal

Archivmeldung vom 15.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Finanzexperten halten die fortgesetzte Doppelbesteuerung von Renten für verfassungswidrig und einen politischen Skandal. "Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar entschieden. Jeder Fall der Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig", erklärt der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung, Prof. Franz Ruland, in der aktuellen Ausgabe des ARD-Wirtschaftsmagazin "Plusminus" (16.01.).

Trotz des eindeutigen Urteils ändert die Politik seit Jahren das Gesetz nicht. So muss jeder betroffene Rentner gegen die Doppelbesteuerung individuell und aufwendig klagen. "Das ist ein politischer Skandal", kommentiert Prof. Johanna Hey, Institut für Steuerrecht an der Universität Köln im ARD-Wirtschaftsmagazin die Ignoranz der Politik gegenüber den Entscheidungen des BVerfG.

Aus dem Bundestag haben die Betroffenen kurzfristig keine positive Entscheidung zu erwarten, ergab eine Umfrage des ARD-Wirtschaftsmagazins. Die Grünen, die FDP und die CDU lehnten eine Stellungnahme auf die Anfrage ab. Der finanzpolitische Sprecher der SPD, Lothar Binding, will weiterhin abwarten und erklärte: "Wir würden ein Gesetz, eine Gesetzesänderung auf unsicherem Terrain machen und das ist eigentlich keine kluge Entscheidung." Völlig anders sieht das die rentenpolitische Sprecherin der AfD, Ulrike Schielke-Ziesing: "Rentner sollen sich jetzt nicht während ihrer Rentenzeit ärgern müssen und sich diesem Stress aussetzen müssen, die Gerichtsverfahren durchzuziehen. Der Finanzminister ist hier ganz klar gefordert." Die Linke hat einen Antrag zur Gesetzesänderung vorbereitet. Matthias W. Birkwald von der Fraktion Die Linke erklärt: "Wir brauchen eine Reform der gesetzlichen Grundlagen. Wir müssen den Übergangszeitraum zwischen 2005 und 2040 auf 2060 schieben, dann könnte man dafür sorgen, dass niemand doppelt besteuert wird."

Hintergrund: Nach dem Alterseinkünftegesetz wird Rente seit 2005 teilweise besteuert. Der Anteil steigt jährlich. 2040 liegt er bei 100 Prozent. Gleichzeitig müssen die Rentenbeiträge schrittweise steuerfrei gestellt werden. Doch das erfolgt nicht in gleichem Maße. Die Folge ist eine Doppelbesteuerung. Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2002 entschieden, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werden soll.

"Plusminus" Mittwoch, 16. Januar, 22.00 Uhr

Quelle: MDR Exklusiv-Meldung (ots)

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