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Bamf widerspricht Müller bei biometrischen Daten von Asylbewerbern

Archivmeldung vom 16.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat einer Einschätzung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller (CSU), widersprochen, wonach von vielen Asylbewerbern, die in den vergangenen zwei Jahren nach Deutschland gekommen waren, keine biometrischen Daten vorliegen würden.

"Die Neukontrolle aller eingereisten Flüchtlinge, wie Bundesentwicklungsminister Gerd Müller sie fordert, ist pauschal nicht notwendig", sagte eine Bamf-Sprecherin der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Dem Bamf lägen für alle 2015 eingereisten Flüchtlinge biometrische Daten vor. "Das heißt, dass alle Menschen, die bei uns einen Antrag auf Asyl gestellt haben, erkennungsdienstlich mit ihrem unverwechselbaren Fingerabdruck bekannt sind."

Das Bundesinnenministerium äußerte sich ähnlich. "Beginnend mit dem Inkrafttreten des Datenaustauschverbesserungsgesetzes im Februar 2016 wurden neu eintreffende, beziehungsweise noch nicht registrierte Asylsuchende erkennungsdienstlich erfasst", sagte ein Sprecher der Zeitung. "Die Nachregistrierung von Asylsuchenden ist seit Herbst 2016 abgeschlossen."

In einem Interview hatte Müller zuvor betont, Marokko und Tunesien besäßen von all ihren Staatsbürgern biometrische Daten. Allerdings hat Tunesien nur angekündigt, seine Bürger bis zum Ende dieses Jahres erkennungsdienstlich zu erfassen. Wie weit diese Bemühungen fortgeschritten sind, ist unklar. Marokko hat bisher von drei Viertel seiner Staatsbürger biometrische Daten gesammelt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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