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BDI hält Neuregelung der Abgeordnetenbestechung für sinnvoll

Archivmeldung vom 14.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
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Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält die überfällige Neuregelung der Abgeordnetenbestechung für sinnvoll. "Es ist gut, dass die Abgeordneten dieses Thema nun angehen", sagte Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, am Freitag in Berlin anlässlich der Vorlage des Gesetzesentwurfes.

Es sei eine inhaltlich ausgewogene Regelung. Sie wahre die Balance zwischen der Freiheit des Mandats und strafwürdigen Gegenleistungsgeschäften.Lösch betonte: "Mit der Neuregelung wird der Weg frei, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren und damit Deutschlands Sonderrolle zu beenden". Bislang hatte Deutschland die Konvention im Jahr 2003 zwar unterzeichnet, aber als eines von wenigen Industrieländern nicht ratifiziert. Grund war, dass die bisherigen deutschen Vorschriften zur Abgeordnetenbestechung den Vorgaben der UN-Konvention nicht genügten.

Quelle: BDI Bundesverband der Dt. Industrie (ots)

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