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Arbeitsagentur: 3.811 Hinweise auf Missbrauch der Kurzarbeit

Archivmeldung vom 28.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Denunzianten sind in jeder totalitären Diktatur wichtig - Werden sie enttarnt, hat dies meist schwere Folgen für selbige (Symbolbild)
Denunzianten sind in jeder totalitären Diktatur wichtig - Werden sie enttarnt, hat dies meist schwere Folgen für selbige (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bei der Bundesagentur für Arbeit sind im Zuge der Coronakrise bisher 3.811 Hinweise auf Missbrauch in der Kurzarbeit eingegangen. Diese kämen "zum Beispiel von Menschen, die sagen: Ich bin in Kurzarbeit, muss aber länger arbeiten - oder das bei Kollegen beobachten", sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Nicht immer handle es sich aber tatsächlich um Missbrauch. So stelle sich bei einem Blick in die Unterlagen der Unternehmen häufig heraus, dass für den betreffenden Mitarbeiter gar keine Kurzarbeit abgerechnet wurde - erst dann handle es sich um Missbrauch. Lediglich 271 Fälle seien ans Hauptzollamt abgegeben worden und 37 an die Staatsanwaltschaft. In systematischen Stichproben von Schlussabrechnungen hat die Bundesagentur darüber hinaus deutlich mehr formale Fehler in den Anträgen auf Kurzarbeitergeld festgestellt als üblich.

In rund einem Drittel der Anträge sei zum Beispiel eine fehlende Unterschrift festgestellt worden, die für die ordnungsgemäße Schlussrechnung nun nachgeholt werden müsse, so Scheele. Bei rund einem Viertel habe es Bearbeitungsfehler gegeben, die Auswirkungen auf die Höhe der Auszahlungen haben könnten - zum Beispiel wenn ein Feiertag als Arbeitstag abgerechnet wurde. "Das Thema Schlussabrechnung hat jetzt nichts mit Missbrauchsverdacht zu tun. Das ist normales Verwaltungshandeln", sagte Scheele. Er erklärte die Fehler damit, dass ein großer Teil der 11.500 Mitarbeiter, die in der Bearbeitung der Kurzarbeitergeldanträge eingesetzt wurden, noch ungeübt waren und auf unerfahrene Unternehmen gestoßen seien, die noch nie etwas mit Kurzarbeit zu tun hatten. "Die Leistungen wurden aber, das ist beim Kurzarbeitergeld so rechtlich vorgesehen, unter Vorbehalt gezahlt. Mit der Schlussabrechnung kann man das dann korrigieren." Die Arbeitsagenturen haben in der Coronakrise bisher mehr als 22 Milliarden Euro an Kurzarbeitergeld ausgezahlt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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