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Stephan Brandner: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Chaoswahl schont die Linken

Archivmeldung vom 19.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland.

Bildrechte: AfD - Alternative für Deutschland Fotograf: Alternative für Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin, die im völligen Chaos versunken war, nur teilweise wiederholt werden muss.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, macht deutlich, dass dies vor allem die Linken, die nur aufgrund dreier gewonnener Direktmandate in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen waren, schonen wird.

"Für uns steht fest, dass nur eine vollständige Wiederholung die massiven Mängel des Wahltags beheben kann. Viel zu groß und unüberschaubar war das Chaos, das an besagtem Sonntag in Berlin regierte, zumal ja auch die vollständige Wiederholung der Landtagswahl angeordnet worden war. Einmal mehr kommen große Zweifel an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf. Nichtsdestotrotz freuen wir uns auf den Wahlkampf und sind sicher, ein überzeugendes Ergebnis einzufahren."

Quelle: AfD - Alternative für Deutschland (ots)

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