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Beatrix von Storch: "Rot-rot-grüne Gleichmacherei ist dank AfD zum zweiten Mal gescheitert"

Archivmeldung vom 23.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Beatrix von Storch (2017)
Beatrix von Storch (2017)

Foto: Mutter Erde
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Brandenburgs Paritätsgesetz mit Frauenquoten für die Kandidatenlisten der Parteien bei Landtagswahlen verstößt gegen die Verfassung. Das Verfassungsgericht in Brandenburg hatte das Gesetz auf Antrag der AfD überprüft.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt: "Parität bedeutet Geschlechterapartheid. Mit dem Urteil des brandenburgischen Verfassungsgerichts ist die Trennung im Wahlrecht zwischen Männern, Frauen und noch dazu "Diversen" jetzt endgültig tot.

Und das ist auch gut so. Nachdem ein linkes Paritätsgesetz zum zweiten Mal (nach Thüringen) für verfassungswidrig erklärt wurde, sollte Rot-Rot-Grün endlich die Botschaft verstanden haben: Eine sozialistische Ergebnis-Gleichmacherei verstößt gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung. Frauen und Männer sind in Deutschland gleichberechtigt. Die AfD als Rechtsstaatspartei hat mit diesem Urteil erneut einen großen Erfolg gegen rot-rot-grüne Verfassungsfeinde erzielt und gegen die Feinde der Gleichberechtigung."

Quelle: AfD - Alternative für Deutschland (ots)

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