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Bayerns Innenminister: Keine Pflicht-Tests unter körperlichem Zwang

Archivmeldung vom 01.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Joachim Herrmann (2018)
Joachim Herrmann (2018)

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat ausgeschlossen, dass die geplanten Corona-Pflicht-Tests für Rückkehrer aus Risiko-Gebieten im Verweigerungsfall unter Anwendung körperlicher Gewalt stattfinden könnten. "Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ist hier in jedem Fall zu beachten", sagte Herrmann dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Eine Testung mittels körperlichen Zwangs dürfte nach unserer Auffassung nicht verhältnismäßig sein und kommt daher für uns grundsätzlich nicht in Frage", so Hermann weiter. Welche weiteren Maßnahmen gegebenenfalls in Betracht kämen, könne erst nach Vorliegen der Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit entschieden werden, fügte der bayerische Innenminister hinzu. Herrmann reagierte damit auf eine Äußerung des Vize-Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek.

Der Polizeigewerkschafter hatte dem RND am Donnerstag gesagt: "Wenn die Verwaltungsanordnung zur Corona-Testpflicht durch Zwang durchgesetzt werden soll, ist das Aufgabe der Polizei. Wir müssen letztlich Recht durchsetzen und am Ende auch mit Zwang." Das Bundesinnenministerium bestätigte am Donnerstag, dass die Bundespolizei die Maßnahmen der zuständigen Gesundheitsbehörden unterstützen werde. "Die Maßnahmen sollen so praktikabel wie möglich erfolgen", teilte eine Sprecherin dem RND mit. "Eine Durchsetzung der Testpflicht mit der Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Bundespolizei erscheint nicht praktikabel", sagte sie.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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