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Wirtschaftsverbände kritisieren Regierungspläne für Unternehmenssanktionen

Archivmeldung vom 23.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Debattenkultur im Bundestag (Symbolbild)
Debattenkultur im Bundestag (Symbolbild)

Bild: Rob hyrons, fotolia / Eigenes Werk

Mit scharfer Kritik haben Wirtschaftsverbände auf die Pläne von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) reagiert, künftig auch Unternehmen in Fällen wie dem Abgasskandal bei Volkswagen mit Sanktionen zu belegen. "Der Dieselskandal sollte nicht missbraucht werden, um ein allgemeines Negativbild der Wirtschaft zu zeichnen: Die ganz überwiegende Mehrheit der Unternehmen wie auch der Bürger handelt rechtmäßig", sagte der Chefjustitiar des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Stephan Wernicke, dem "Handelsblatt". "Es gibt auch keine Strafbarkeitslücke: Wer gegen Gesetze verstößt haftet schon heute."

Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, lehnte die Pläne mit dem Hinweis ab, dass dadurch die Falschen im Unternehmen getroffen würden, nämlich vor allem Arbeitnehmer und Gesellschafter. "Ihre Unternehmen werden durch hohe Strafzahlungen im Wettbewerb empfindlich geschwächt", sagte Kirchdörfer dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe). Die individuell Verantwortlichen dagegen drohten sanktionslos auszugehen. "Denn die Suche nach ihnen und der Nachweis persönlicher Schuld ist bedeutend mühsamer als die pauschale Verhängung von Geldstrafen." Zudem gleiche die Veröffentlichung der Urteile "einem mittelalterlichen Pranger für Gesellschafter".

Barley hatte dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe) das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vorhaben damit begründet, dass Unternehmen immer sehr schnell versucht seien, ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, in dem sie auf die Einzelverantwortlichkeit des Mitarbeiters oder des Managers verwiesen. Daher sollen künftig Sanktionen gegen Unternehmen möglich sein, wenn es eine erkennbare Struktur im Unternehmen gebe, die kriminelles Verhalten befördere und decke. DIHK-Justiziar Wernicke betonte indes, dass nur Menschen schuldhaft handeln könnten. "Diffuse Strukturen zu bestrafen würde den strafrechtlichen Grundsatz der Bestimmtheit überstrapazieren", warnte der Experte. Wernicke schlug "gezielte Anpassungen" im Ordnungswidrigkeitenrecht vor, auch in Bezug auf die Bußgeldobergrenze. "Wenn Unternehmen etwa durch umfangreiche Compliance-Maßnahmen alles ihnen Mögliche unternommen haben, um rechtswidriges Handlungen aus dem Unternehmen heraus zu vermeiden, muss dies bußgeldmindernd berücksichtigt werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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