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FDP bietet Union Erhalt des §219a zum Verbot der Werbung für Abtreibungen an

Archivmeldung vom 10.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Demonstration für Abtreibung und gegen § 218 in Göttingen, 1988
Demonstration für Abtreibung und gegen § 218 in Göttingen, 1988

Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F079098-0013 / CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die FDP hat der Union angeboten, die von SPD, Grünen und Linken geforderte Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a zum Verbot der Werbung für Abtreibungen noch zu stoppen. Die Abschaffung des Paragrafen sei auch für die FDP nur die "zweitbeste Lösung", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Die FDP sei nur gezwungen, den drei anderen Parteien dafür zur Mehrheit im Bundestag zu verhelfen, wenn ihr eigener "minimalinvasiver Eingriff" in die Bestimmung keine Mehrheit finde. "Wir wollen eine moderate, aber unbedingt erforderliche Anpassung", erklärte Buschmann. Der FDP-Entwurf solle seriösen Ärzten Schutz vor Strafverfolgung gewähren, gleichzeitig aber anstößige Werbung ausschließen. Außer der Union will auch die AfD die Streichung des §219a verhindern. Wenn beide Fraktionen den Antrag der FDP unterstützen, haben sie zusammen die nötige Mehrheit.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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