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Mehrere Experten halten Wahlrechtsreform für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 18.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Symbolbild
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Von Foto: Bernd Schwabe in Hannover - Foto: Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=28873885

Die von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform ist nach Ansicht einiger Experten verfassungswidrig. Der Politikwissenschaftler Jürgen Falter von der Universität Mainz sagte der "Bild" (Samstagausgabe) mit Blick auf die CSU: "Es darf nicht sein, dass eine Partei, die 45 Wahlkreise gewinnt, nicht in den Bundestag einzieht."

Aufgrund der weggefallenen Grundmandatsklausel sei die "CSU in Gefahr, einen Teil ihrer bayerische Eigenständigkeit zu verlieren und gezwungen zu sein, näher an die CDU zu rücken." Der Politologe rechnet zudem mit negativen Auswirkungen auf die FDP. "Stimmensplitting wird es weiter geben, damit gewinnt man aber keine zusätzlichen Sitze. Viele Unionswähler könnten eine mögliche FDP-Zweitstimme überdenken", so Falter.

Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg kritisierte ebenfalls den Wegfall der Grundmandatsklausel: "Die Streichung der Grundmandatsklausel ist ein Riesen-Problem für die Demokratie - und verfassungspolitisch dumm." Die Ampel-Lösung verbanne kleinere Parteien aus dem Bundestag. "Die sind aber gerade wichtig, um die Entscheidungen der großen, mächtigen Parteien zu hinterfragen und Gedanken, neben dem politischen Mainstream, ins Parlament zu bringen", sagte der Verfassungsrechtler.

"Viele Kandidaten, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, sind so künftig nicht mehr im Bundestag vertreten." Für die Wähler sei das nicht zu verstehen, "viele könnten sich frustriert abwenden", so Boehme-Neßler. "Der Bundestag muss sich verkleinern - aber nicht so." Den angekündigten Verfassungsklagen von CSU und Linken räumt der Staatsrechtler Erfolgschancen ein.

Günther kritisiert eigene Partei für verpasste Wahlrechtsreform

Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU) hat angesichts der Wahlrechtsreform seine eigene Partei und vor allem die CSU dafür kritisiert, dass sie den Bundestag in den vergangenen Jahren nicht verkleinert haben. "Die Union hat diese Legislaturperiode klügere Vorschläge zur Verkleinerung des Bundestages gemacht als die Ampel", sagte der Ministerpräsident dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagsausgabe). "Die CDU und insbesondere die CSU wären aber besser beraten gewesen, wenn sie in der vergangenen Legislaturperiode eine weitreichende Wahlrechtsreform umgesetzt hätten." Günther begrüßte die Reduzierung der Abgeordnetenzahl. "Die Notwendigkeit, das Parlament jetzt zu verkleinern, sehe ich aber durchaus."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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