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Magazin: NPD erhält vorerst keine staatlichen Mittel mehr

Archivmeldung vom 23.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
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Der Bundestag hat aufgrund einer noch nicht beglichenen Strafe alle Zahlungen für die NPD vorerst eingestellt. Das berichtet das Onlineportal des Magazins "Der Spiegel". Grund für die vom Bundestag getroffene Maßnahme sei eine noch ausstehende Strafe in Millionenhöhe.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Partei wegen fehlerhafter Angaben in einem Rechenschaftsbericht zu einer Zahlung von 1,27 Millionen Euro verurteilt. Diese Überweisung habe noch nicht stattgefunden. Zuletzt hatte sich die Partei den Ärger von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zugezogen, indem sie eine Materialsammlung, die das Innenministerium für ein mögliches Verbotsverfahren gegen sie zusammengetragen hat, auf ihrer Internet-Seite veröffentlicht hatte.

Friedrich verärgert über Materialsammlung der NPD

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat sich verärgert darüber gezeigt, dass die NPD eine Materialsammlung, die das Innenministerium für ein mögliches Verbotsverfahren gegen sie zusammengetragen hat, auf ihrer Internet-Seite veröffentlicht hatte. "Der NPD ist mit der Veröffentlichung der Materialsammlung ein PR-Coup gelungen. Das ist sehr bedauerlich und zeigt, dass die Partei das Verbotsverfahren nutzen wird, um Öffentlichkeit zu bekommen", sagte Friedrich der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Friedrich signalisierte aber zugleich, dass die Bundesregierung den Beschluss der sechzehn Bundesländer, in Karlsruhe einen Verbotsantrag zu stellen, mitzutragen gedenkt. "Wir dürfen der NPD diese Bühne nicht überlassen, sondern müssen das Verfahren jetzt so gut wie möglich unterstützen", sagte der Minister.

Inzwischen gilt es als sehr wahrscheinlich, dass die NPD die Kurzfassung der Materialsammlung zum NPD-Verbotsverfahren von einer linksradikalen Internet-Seite kopiert hat. Ein Vergleich der PDF-Dateien auf beiden Seiten habe ergeben, dass es sich um identische Dateien handele, sagte ein Sprecher des Bundesamts für Verfassungsschutz der F.A.S. Die Internet-Seite "indymedia" hatte einen Tag vor der NPD die Materialien ins Netz gestellt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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