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Arbeitskreis bereitet Verfassungsklage gegen Gesetz über Internet-Sperren vor

Archivmeldung vom 19.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur will gegen das Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. "Verfassungsklagen sind in Vorbereitung", sagte der Sprecher des Arbeitskreises, Alvar Freude, dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe).

"Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass zumindest ich als einzelne Person eine Klage einreichen werde." Dem würden sich andere womöglich anschließen. "Die Details müssen wir noch klären. Es wird in jedem Fall eine Klage geben." Freude erklärte weiter: "Da gibt es einen ganzen Strauß von Problemen." Zweifelhaft seien die Zuständigkeit des Bundes und die Frage der Gewaltenteilung. So würden Artikel fünf und Artikel zehn des Grundgesetzes verletzt. "In einem Gesetz, das in Grundrechte eingreift, muss immer ganz klar geregelt sein, wie denn dieser Eingriff stattzufinden hat. Und das ist in dem Gesetz nicht der Fall. Das Gesetz wurde in wenigen Tagen zusammen geschustert." Der Sprecher des Arbeitskreises kritisierte überdies die jüngsten Äußerungen des baden-württembergischen CDU-Generalsekretärs Thomas Strobl, der auch die Sperrung von Killerspielen für denkbar hält. "Er wird nicht der einzige sein, der weitergehende Forderungen hat", so Freude. "Von daher scheint jetzt genau das einzutreten, was wir schon immer prophezeit haben."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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