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Bundesrat ermöglicht Warnung über Cell Broadcast DFV-Präsident Banse begrüßt Erweiterung des Warnmittelmixes

Archivmeldung vom 26.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Karl-Heinz  Bild: DFV / Rico THUMSER Fotograf: DFV / Rico THUMSER
Karl-Heinz Bild: DFV / Rico THUMSER Fotograf: DFV / Rico THUMSER

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Regierungsverordnung zum so genannten Cell Broadcast beschlossen. Diese Technologie soll es ermöglichen, im Katastrophenfall schneller Warnungen über Mobilfunknetze zu verbreiten, ohne dass hierfür spezielle Apps wie NINA oder KatWarn installiert sein müssen.

Warnungen über Cell Broadcast erreichen automatisch alle Mobilfunkteilnehmer, die mit ihrem Endgerät in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind. "Wir begrüßen diese Erweiterung des Warnmittelmixes, mit dem die Behörden die Bevölkerung erreichen können", erklärte Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Banse bekräftigte vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe im Juli 2021 aber auch, dass die Warnung der Bevölkerung etwa bei Großschadenslagen oder Katastrophen breit aufgestellt sein müsse: "Nicht jeder ist immer über ein Smartphone erreichbar; hier müssen digitale und analoge Medien gemeinsam am Start sein."

Der DFV-Präsident betonte auch die Bedeutung der Aufklärung der Bevölkerung zum Verhalten in Notfällen: "Wir haben dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Gesprächen das Netzwerk der Feuerwehren mit ihrer langjährigen Erfahrung in Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung angeboten, um hier möglichst viele Menschen fachgerecht zu informieren."

Rechtsgrundlage für die Verordnung ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz, die Bundestag und Bundesrat bereits im Sommer verabschiedet hatten und die nach Angaben des Bundesrates zum 1. Dezember 2021 in Kraft tritt. "Bevor mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten der Mobilfunkbetreiber und insbesondere mit der Implementierung der Cell-Broadcast-Technologie in den öffentlichen Mobilfunknetzen begonnen werden kann, sind nach Angaben der Bundesregierung zunächst konkretisierende Anforderungen des gesetzlich geforderten Leistungsumfangs und Rahmenbedingungen festzulegen", heißt es seitens des Bundesrates. Ziel sei es, Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen herzustellen und die fehlerfreie Aussendung von Warnungen an die Mobilfunkendgeräte zu gewährleisten.

Später folgen noch weitere technische Detailregelungen in einer Technischen Richtlinie der Bundesnetzagentur. Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Wann dies geschieht, entscheidet die Bundesregierung, da sie die Veröffentlichung organisiert. Weitere Informationen auf der Bundesrats-Webseite: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1012/1012-pk.html#top-14.

Zur Flutkatastrophe:

Der Deutsche Feuerwehrverband ist Mitinitiator der 60-köpfigen Expertenkommission "Starkregen", die mit der Aufarbeitung des Gesamteinsatzes im Sommer beauftragt wurde. Der Expertenkommission gehören neben Angehörigen von Feuerwehren, Technischem Hilfswerk, Bundeswehr, Polizei, Behörden und Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz und den Johannitern auch Wissenschaftler verschiedener Hochschulen an. In einer ersten Zusammenfassung haben die Kommissionsmitglieder 15 wichtige Punkte als Erkenntnisse aus dem Einsatzverlauf aufgelistet: https://www.feuerwehrverband.de/katastrophenschutz-braucht-dringend-ein-update/.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV) (ots)

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