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Neues Arbeitsschutzkontrollgesetz: Nein zu mehr Regulierung

Archivmeldung vom 16.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverband mittelständische Wirtschaft – Unternehmerverband Deutschlands e. V. (BVMW) Logo
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Lizenz: PD-Schöpfungshöhe
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zum neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz erklärt die Kommission Arbeit und Soziales des BVMW: Der BVMW spricht sich klar gegen mehr Regulierungen der mittelständischen Wirtschaft aus. Das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz kommt in einer Zeit, in der sich der Mittelstand in einer tiefgreifendenden wirtschaftlichen Krise befindet.

Weiter erklärt die Kommission: Kleine und mittlere Unternehmen dürfen nicht durch Überregulierung und unnötige Eingriffe in die unternehmerische Freiheit in ihrem Handeln eingeengt und ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden.

Die Corona-Infektionen zeigen, dass nicht die rechtliche Arbeitsform die Ursache für die Verbreitung des Virus' ist, sondern die Arbeitsabläufe vor Ort. Einige Politiker nutzen die aktuelle Corona-Diskussion, um die seit mehr als 100 Jahren bewährte rechtliche Arbeitsform des Werkvertrages in bestimmten Bereichen zu verbieten. Zugleich soll auch eine komplett rechtlich andere Arbeitsform, nämlich die Arbeitnehmerüberlassung, eingeschränkt werden.

Mittelständische Unternehmen benötigen gerade in dieser Zeit die durch Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ermöglichte Flexibilität, um im globalen Wettbewerb erfolgreich zu bleiben. Wer diese Flexibilität einschränken will, gefährdet den Produktionsstandort Deutschland.

Quelle: BVMW (ots)

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