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Palliativmediziner für ambulante Versorgung in Patientenwohnung

Archivmeldung vom 04.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fordern deutsche Palliativmediziner angesichts der Coronakrise mehr ambulante Versorgung in der Wohnung der Patienten.

"Mit dem Brief wollen wir deutlich machen, dass es nicht reicht, die Hochleistungsmedizin zu stärken", sagte Oliver Maier, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, der "Welt". "Wir müssen Corona-Patienten eine palliative Versorgung auch zuhause ermöglichen." Man müsse darüber aufklären, dass ein würdevolles Versterben im häuslichen Umfeld und im Beisein nächster Angehöriger möglich sei. "Die ambulante Palliativmedizin muss vorsorglich so gestärkt werden, damit dies auch bei einer größeren Zahl von Betroffenen gelingen kann."

Niemand könne darauf vertrauen, dass genügend intensivmedizinische Ressourcen vorhanden sein werden und er empfiehlt eine Konkretisierung vorhandener Patientenverfügungen im Hinblick auf Covid-19. "Wie bei anderen lebensbedrohlichen Szenarien ist es im Sinne des Patienten, sich zu überlegen, wie viel man sich für eine Lebensverlängerung zumuten möchte."

Den Hausärzten komme bei der ambulanten Palliativ-Versorgung eine besondere Rolle zu. Maier fordert dafür politische Rückendeckung. Die Hausärzte wünschen sich eine Leitlinie, die ihr palliatives Handeln als ethisch korrekt würdigt. Das Sterben daheim sei würdevoller möglich als in einer Klinik. "Dort befindet sich ein Covid-19-Patient im Isolationsbereich und kann nicht besucht werden. Angehörige können sich also nicht mehr vom Sterbenden verabschieden." Die ambulante Palliativ-Medizin habe weniger Beschränkungen. "Wenn etwa bei einem älteren Ehepaar der eine in die letzte Phase seines Lebens kommt, muss der andere nicht fortgehen, sondern kann beim Sterbenden bleiben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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