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Städtetag bangt um Finanzierung von ÖPNV und Schwimmbädern

Archivmeldung vom 25.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Angeblich kein Geld? Leeres und verlassenes Schwimmbad (Symbolbild)
Angeblich kein Geld? Leeres und verlassenes Schwimmbad (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofes vom Donnerstag bangt der Deutsche Städtetag um die Finanzierung von kommunalen Bädern und öffentlichem Nahverkehr - und warnt vor höheren Preisen für Fahrkarten oder Bädereintritte.

Der Beschluss des Bundesfinanzhofs berge "für die Kommunen große finanzielle Risiken", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der "Süddeutschen Zeitung". Am Donnerstag war bekannt geworden, dass der Bundesfinanzhof den sogenannten steuerlichen Querverbund bei kommunalen Unternehmen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen lassen will.

Dies soll klären, ob es als Beihilfe gilt, wenn ein Stadtwerk etwa ein dauerhaft defizitäres Schwimmbad finanziert, dabei aber steuerlich anders behandelt wird als ein Privatunternehmen. Der steuerliche Querverbund sei letztlich ein Solidarmodell, mit dem viele Städte den öffentlichen Personennahverkehr und die Schwimmbäder finanzierten, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags weiter.

"Wenn diese Verrechnung gekippt würde, drohen schlimmstenfalls höhere Preise im ÖPNV, bei den Bädern oder deutliche Leistungseinschränkungen", sagte Dedy. Mehr noch: Falls der Bundesfinanzhof vom EuGH bestätigt werde, müssten die Kommunen zudem zusätzlich 15 Prozent Steuern auf die Verluste von Nahverkehrs-Betrieben, Schwimmbädern, Theatern, Bibliotheken, Kindergärten und vieler weiter Einrichtungen zahlen, befürchtet der Städtetag. So jedenfalls würden Private besteuert, wenn sie aus Liebhaberei dauerhaft Defizite hinnehmen. "Die Kommunen würden dann auch noch dafür bestraft werden, dass sie diese Leistungen sozialverträglich und zu günstigen Preisen anbieten", sagte Dedy der "Süddeutschen Zeitung".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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