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Bundestagswahl 2021: Bundeswahlausschuss entscheidet am 5. August 2021 über Beschwerden

Archivmeldung vom 03.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes

Foto: Kandschwar
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In seiner Sitzung am 5. August wird der Bundeswahlausschuss über Beschwerden gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse beraten. Die Landeswahlausschüsse hatten in ihren Sitzungen am 30. Juli 2021 über die Zulassung oder Zurückweisung von Landeslisten entschieden.

Die Sitzung des Bundeswahlausschusses findet am Donnerstag, dem 5. August 2021, um 10:00 Uhr, im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt. Die Öffentlichkeit der Sitzung wird angesichts der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie mit der Live-Übertragung auf https://www.bundestag.de gewährleistet.

Der Bundeswahlleiter lädt zu der Sitzung die Vertrauenspersonen der betroffenen Landeslisten und die jeweilige Landeswahlleitung ein. In der Beschwerdeverhandlung werden alle anwesenden Beteiligten gehört. Der Bundeswahlleiter gibt die jeweilige Entscheidung des Bundeswahlausschusses in der Sitzung bekannt. Ab dem Folgetag ist die Sitzungsaufzeichnung unter https://www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)

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