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Magazin: Landtags-Wahlerfolge bescheren AfD fast vier Millionen Euro

Archivmeldung vom 20.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
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Ihre Erfolge bei den Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen machen sich für die AfD auch finanziell bezahlt: Laut Berechnungen des Nachrichtenmagazins "Focus" kann die Partei zusätzliche Steuermittel in Höhe von fast vier Millionen Euro einnehmen.

Laut Angaben aus Parteikreisen rechnet die AfD allein für ihre Stimmengewinne mit 267.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Noch deutlich größer sind die finanziellen und organisatorischen Zuwächse durch die Gründung von drei Landtagsfraktionen. Jede einzelne bekommt sogenannte Fraktionszuschüsse, die unter anderem für die Einstellung von Personal sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion verwendet werden dürfen.

Die AfD-Fraktion im sächsischen Landtag kann laut "Focus"-Informationen mit Steuermitteln in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro pro Jahr rechnen, der Fraktion in Brandenburg stehen 1,1 Millionen Euro zu. Die Fraktion in Thüringen kann mit rund einer Million Euro rechnen.

Linken-Chef wirft Kretschmann Stärkung der AfD vor

Der Vorsitzende der Linkspartei, Bernd Riexinger, hat dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Grüne), vorgeworfen, durch seine Zustimmung zum Asylkompromiss im Bundesrat die Alternative für Deutschland (AfD) zu stärken und Ausländerfeindlichkeit zu begünstigen. "Das ist nicht grüne, sondern tiefschwarze Politik", sagte Riexinger der "Mitteldeutschen Zeitung".

"Kretschmann hat objektiv an der AfD-isierung der deutschen Flüchtlingspolitik mitgewirkt. Wenn ein grüner Ministerpräsident so ein Gesetz durchwinkt, dann muss man sich nicht wundern, wenn rechte Populisten mit ausländerfeindlicher Stimmungsmache in die Parlamente einziehen." In dem Gesetz werden Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt, sodass Asylanträge von Bürgern dieser Länder praktisch aussichtslos werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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