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Niedersächsisches Naturschutzabkommen fällt hinter Ziele des Volksbegehrens zurück

Archivmeldung vom 25.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rodungsarbeiten im Hambacher Forst 2015, LSG-Schild im Vordergrund
Rodungsarbeiten im Hambacher Forst 2015, LSG-Schild im Vordergrund

Foto: mohamed challouf
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das geplante Naturschutzabkommen zwischen niedersächsischer Landesregierung, Landwirten und den Naturschützern fällt weit hinter die Ziele des Ende April bei der Landeswahlleiterin eingereichten Volksbegehrens zum Artenschutz zurück.

Das ergibt sich aus dem finalen Vertragsentwurf zum "Niedersächsischen Weg", den Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sowie die Spitzen von Landvolk, Landwirtschaftskammer und den Verbänden NABU und BUND an diesem Montag unterzeichnen wollen.

So ist in der zwölfseitigen Rahmenvereinbarung, die dem Bremer WESER-KURIER vorliegt, für Bäche, Kanäle und kleine Flüsse an ihren Ufern beidseitig lediglich eine drei Meter breite Schutzzone vorgesehen, in der das Ausbringen von Dünger und Pflanzenschutzmitteln verboten ist. Auch deutlich geringere Abstände sind danach "aus agrarstrukturellen Gründen" möglich. Das Volksbegehren verlangt für Gewässer dritter Ordnung fünf Meter breite Verbotszonen; Ausnahmen sollen hier auf wenige Einzelfälle beschränkt werden. Auch beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln liegen Regierung und Initiative auseinander.

Quelle: Weser-Kurier (ots)

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