Poseck will Folgen von EuGH-Urteil zu sicheren Drittstaaten prüfen
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Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hat eingeräumt, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sicheren Drittstaaten Auswirkungen auf die Einordnung der Maghreb-Staaten haben könnte. "Der EuGH verlangt, dass ein sicherer Herkunftsstaat nur dann als solcher benannt werden darf, wenn die gesamte Bevölkerung dort sicher ist", sagte er dem TV-Sender "Welt" am Freitag.
"Das kann insbesondere für Staaten ein Problem sein, in denen jedenfalls
große Teile der Bevölkerung sicher sind, aber möglicherweise
Randgruppen nicht in gleicher Weise sicher sind. Das muss man sich
anschauen, wie diese Entscheidung jetzt wirkt."
Die Liste der
bisher als sichere Drittstaaten eingestuften Länder wie etwa Ghana,
Senegal oder den Westbalkan, betrachtet Poseck als "unproblematisch".
"Was das jetzt für andere Staaten, die wir gerne als sichere
Herkunftsstaaten einordnen würden, nämlich die Maghreb-Staaten,
Nordafrika, also Marokko, Algerien, Tunesien bedeutet, das muss man sich
jetzt im Einzelnen anschauen", sagte er. In Ghana, dem Senegal und den
"Mahgreb-Staaten" wird Homosexualität strafrechtlich verfolgt.
Poseck
zeigte sich zuversichtlich, dass man die Liste der sicheren
Herkunftsstaaten auch "im Einklang mit dieser Entscheidung" weiter
ausweiten könne. Auch die anstehende Reform des europäischen
Flüchtlingsrechts (GEAS) sieht Poseck nicht in Gefahr.
Überhaupt
kann Poseck dem Urteil auch etwas Positives abgewinnen. "Der EUGH hat
die Einordnung von sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich akzeptiert.
Das ist auch eine gute Aussage dieser Entscheidung", sagte der
Landesminister. "Und ich bin sicher, dass es uns gelingen wird, hier
rechtskonform im Einklang mit dieser Entscheidung auch weiter mit
sicheren Herkunftsstaaten und damit mit beschleunigten Verfahren in
Deutschland zu arbeiten."
Dass die AfD von diesem Urteil
profitieren könnte, "kann nicht der Maßstab sein", findet Poseck. Die
Migrationswende sei "völlig unabhängig von dieser Entscheidung" des
EuGH. Poseck verwies auf die Reduzierung der Flüchtlingszahlen und
vermehrte Abschiebungen, die Drittstaatenregelung sei nur eine Maßnahme
von vielen. Deutschland sei nun mal ein Rechtstaat in der Europäischen
Union und damit an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
gebunden. "Deshalb gilt diese Entscheidung. Da lohnt es auch nicht,
darüber zu lamentieren, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die
AfD hat."
Quelle: dts Nachrichtenagentur