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Rüddel: Krankenkassen sollen für Down-Syndrom-Test zahlen

Archivmeldung vom 03.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Erwin Rüddel  (2014), Archivbild
Erwin Rüddel (2014), Archivbild

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Krankenkassen sollen nach Auffassung des Vorsitzenden des Bundestags-Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU), die Kosten für Bluttests übernehmen, mit denen Schwangere herausfinden können, ob ihr Kind an einem Down-Syndrom leidet. Rüddel sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagausgabe), es gehe nicht an, dass die Kassen bei Risikoschwangerschaften eine Fruchtwasseruntersuchung bezahlten, aber nicht den weniger gefährlichen Bluttest, der heute nur für Selbstzahler verfügbar ist.

"Wenn es in dieser Debatte eine ethische Frage gibt, dann diese, ob es zu rechtfertigen ist, finanziell schlechter gestellten Schwangeren ein größeres Risiko für eine Fehlgeburt zuzumuten als anderen Frauen. Ich meine nein", sagte Rüddel. Der rheinland-pfälzische Abgeordnete reagierte damit auf die Ankündigung einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten, die sich gegen die Kostenübernahme von Trisomie-Bluttests (NIPD) durch die Kassen ausgesprochen hatten. Damit der Test nicht nur Frauen zur Verfügung steht, die ihn sich leisten können, während alle anderen die risikoreichere Verfahren nutzen müssten, sei es "unumgänglich, dass die Kosten für den NIPD bei Risikoschwangerschaften künftig von den Krankenkassen übernommen werden", sagte Rüddel.

Da die Kassen auch andere pränatale Diagnoseverfahren zahlten, gehe es in der Debatte um die Kostenübernahme der Trisomie-Tests nicht um eine ethische, sondern eine soziale Frage. "Wer aus der Kostenübernahme der NIPD bei Risikoschwangerschaften hingegen eine ethische Frage konstruiert, will den Konsens beim Gendiagnostikgesetz in Frage stellen, indem er aus einer Finanzierungsfrage eine ethische Frage macht", sagte Rüddel.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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