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Hubigs Vorstoß zu Umgangsrecht bei Gewalt stößt auf Zustimmung

Freigeschaltet am 23.06.2025 um 06:56 durch Sanjo Babić
Dr. Stefanie Hubig (2025)
Dr. Stefanie Hubig (2025)

Foto: Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Pläne von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), in Fällen von Partnerschaftsgewalt den Umgang von Tätern mit ihren Kindern einzuschränken, stoßen auf ein positives Echo. "CDU, CSU und SPD sind sich darin einig, dass die Rechte eines Vaters, der die Mutter schlägt, deutlich eingeschränkt werden müssen", sagte Günter Krings, stellvertretender Chef der Unionsfraktion im Bundestag, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Es gehe dabei nicht um Bestrafung, sondern um den Schutz der Kinder. Denn die seien von derartiger Gewalt fast immer mit betroffen und könnten mit solchen Erfahrungen nicht umgehen. "Wer in dieser Form Gewalt ausübt, wird auch kaum ein guter Vater sein können", erklärte der CDU-Mann. Er freue sich daher, dass die Justizministerin dieses Vorhaben der Koalition mit Priorität angehe.

Auch die Opposition begrüßt den Vorstoß der SPD-Ministerin, drängt aber gleichzeitig zur Eile. "Wer Gewalt gegen seine Partnerin ausübt, kann im Trennungsfall nicht das Sorgerecht für Kinder bekommen. Diese Regelung ist überfällig", sagte Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, den Funke-Zeitungen.

Er kritisiert aber, dass die schwarz-rote Koalition nicht aufbaue auf das, was unter der vorherigen Regierung erarbeitet worden sei. "Angesichts der Vorarbeiten der letzten Wahlperiode gibt es keinen plausiblen Grund, warum das Gesetz nicht im Sofortprogramm der Bundesregierung enthalten war", erklärte Limburg. Er schließt daraus, dass der Kampf gegen Gewalt in Familien bei dieser Koalition "offenbar leider keine Priorität" hat.

Hubig hatte angekündigt, im Rahmen des Kampfs gegen häusliche Gewalt das Umgangs- und Sorgerecht reformieren zu wollen. Wer seine Partnerin schlage, sagte sie, müsse damit rechnen, dass er seine Kinder nicht mehr sehen dürfe - oder nur noch im Beisein einer Begleitperson. Bislang kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt - aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner betroffen ist. Fachverbände fordern seit langem eine Reform.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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