Hubigs Vorstoß zu Umgangsrecht bei Gewalt stößt auf Zustimmung

Foto: Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
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Die Pläne von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), in Fällen von Partnerschaftsgewalt den Umgang von Tätern mit ihren Kindern einzuschränken, stoßen auf ein positives Echo. "CDU, CSU und SPD sind sich darin einig, dass die Rechte eines Vaters, der die Mutter schlägt, deutlich eingeschränkt werden müssen", sagte Günter Krings, stellvertretender Chef der Unionsfraktion im Bundestag, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Es gehe dabei nicht um Bestrafung, sondern um den Schutz der Kinder.
Denn die seien von derartiger Gewalt fast immer mit betroffen und
könnten mit solchen Erfahrungen nicht umgehen. "Wer in dieser Form
Gewalt ausübt, wird auch kaum ein guter Vater sein können", erklärte der
CDU-Mann. Er freue sich daher, dass die Justizministerin dieses
Vorhaben der Koalition mit Priorität angehe.
Auch die Opposition
begrüßt den Vorstoß der SPD-Ministerin, drängt aber gleichzeitig zur
Eile. "Wer Gewalt gegen seine Partnerin ausübt, kann im Trennungsfall
nicht das Sorgerecht für Kinder bekommen. Diese Regelung ist
überfällig", sagte Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen,
den Funke-Zeitungen.
Er kritisiert aber, dass die schwarz-rote
Koalition nicht aufbaue auf das, was unter der vorherigen Regierung
erarbeitet worden sei. "Angesichts der Vorarbeiten der letzten
Wahlperiode gibt es keinen plausiblen Grund, warum das Gesetz nicht im
Sofortprogramm der Bundesregierung enthalten war", erklärte Limburg. Er
schließt daraus, dass der Kampf gegen Gewalt in Familien bei dieser
Koalition "offenbar leider keine Priorität" hat.
Hubig hatte
angekündigt, im Rahmen des Kampfs gegen häusliche Gewalt das Umgangs-
und Sorgerecht reformieren zu wollen. Wer seine Partnerin schlage, sagte
sie, müsse damit rechnen, dass er seine Kinder nicht mehr sehen dürfe -
oder nur noch im Beisein einer Begleitperson. Bislang kann das Sorge-
und Umgangsrecht eines Elternteils eingeschränkt werden, wenn das Kind
selbst Gewalt erfährt - aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner
betroffen ist. Fachverbände fordern seit langem eine Reform.
Quelle: dts Nachrichtenagentur