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Familienunternehmer Goebel in Sorge um Erbschaftsteuerrecht

Archivmeldung vom 19.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Vorsitzende des Familienunternehmer-Verbands, Lutz Goebel, klagt über ein Schlupfloch im Erbschaftsteuerrecht, indem große private Vermögen als Betriebsvermögen deklariert und erbschaftsteuerfrei an die Nachkommen weitergegeben werden können.

"Wenn solche Gesellschaften nur zur Steuervermeidung gegründet werden, ist das eine Sauerei. Solche Schlupflöcher muss man tatsächlich stopfen. Wegen des Missbrauchs bei den Cash-GmbHs könnte das gesamte sinnvolle Erbschaftsteuerrecht kippen", sagte er der Wochenzeitung "Die Zeit".

Das Bundesverfassungsgericht wird die Gesetzgebung, die aus dem Jahr 2009 stammt, prüfen. Goebel spricht sich zudem dagegen aus, Erträge aus Kapitalanlagen geringer zu besteuern als Einkommen aus Arbeit: "Wenn die Leute, die Geld in Finanzprodukten anlegen, weniger Steuern zahlen als meine Monteure und Elektriker, die mit ihrer Hände Arbeit Geld verdienen, ist das nicht in Ordnung."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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