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Verfassungsgericht will drittes Geschlecht im Geburtenregister

Archivmeldung vom 08.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Androgynitätssymbol (Kombination aus Venus-, Mars- und Schütze-Symbol)
Androgynitätssymbol (Kombination aus Venus-, Mars- und Schütze-Symbol)

Von Philip Kanellopoulos, http://www.deiwos.org - Eigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=37710013

Das Bundesverfassungsgericht fordert ein drittes Geschlecht im Geburtenregister. Die Regelungen des Personenstandsrechts seien mit den grundgesetzlichen Anforderungen derzeit nicht vereinbar, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichen Entscheidung.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützte auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstoße das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot.

Der Gesetzgeber soll nun bis 31. Dezember 2018 eine Neuregelung schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürften die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, "soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen", so die Verfassungsrichter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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