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Regierung bestätigt: Erbschaftsteuer-Reform bringt Steuererhöhungen auch für Familienangehörige

Archivmeldung vom 08.12.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesregierung will bei der Erbschaftsteuer künftig Familienangehörige in der Steuerklasse II nicht mehr günstiger besteuern als Erben in der Steuerklasse III ("übrige Personen"). Dies bestätigte die Parlamentarische Staatssekretärin des Finanzministeriums, Nicolette Kressl (SPD), in einem Brief an den Vizechef der FDP-Fraktion, Carl-Ludwig Thiele. Damit bringe der Gesetzentwurf auch für Familien einige böse Überraschungen, sagte Thiele der "Rheinischen Post".

So steige der Eingangssteuersatz für Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen von Verstorbenen (Steuerklasse II) von bisher 12 auf 30 Prozent - eine Erhöhung um das Zweieinhalbfache. Diese Verwandten erhielten zudem nur einen Freibetrag von 20 000 Euro. Höhere Freibeträge zwischen 200 000 und 500 000 Euro gebe es lediglich für Ehegatten, Kinder und Enkel (Steuerklasse I).

Thiele nannte es "unbegreiflich, dass die Union ein derart familienfeindliches Vorhaben mitträgt". Doch der Gesetzentwurf mit drastischen Steuererhöhungen für Verwandte solle am kommenden Dienstag unter Leitung der Kanzlerin und CDU-Vorsitzenden Merkel im Kabinett verabschiedet werden. Die Erbschaftsteuer-Verschärfung passe überdies nicht in Zeiten des demographischen Wandels, in denen private Altersvorsorge durch Vermögensaufbau immer wichtiger werde. "Dass von diesem Vermögensaufbau nachher 30 Prozent direkt an den Staat gehen sollen, ist absolut irre", sagte Thiele.

Der FDP-Finanzexperte wies zudem auf "Tücken" des neuen Stufentarifs hin. Bei größeren Erbschaften oberhalb von sechs Millionen Euro gelte schlagartig die zweite Stufe mit 50 Prozent Steuersatz, und der werde dann für das gesamte Erbe fällig, also auch für den Betrag unterhalb von sechs Millionen Euro.

Quelle: Rheinische Post

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