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Ampel kann sich für Reservebetrieb nicht auf Gesetzesänderung einigen

Archivmeldung vom 10.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Der geplante Reservebetrieb des Atomkraftwerks Isar 2 könnte an Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesregierung scheitern. Ursprünglich sei verabredet gewesen, die nötigen Gesetzesänderungen noch diesen Montag durchs Kabinett zu bringen, schreibt die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf das Bundeswirtschaftsministerium.

Wegen "politischer Unstimmigkeiten" sei diese Verabredung aber nicht gehalten worden. "Damit ist der enge Zeitplan für das Verfahren nicht zu halten, was den Betreibern heute mitgeteilt wurde", sagte eine Sprecherin auf Anfrage. "Diese Verzögerung ist ein Problem, wenn man will, dass Isar 2 im Jahr 2023 noch Strom produziert." Im Atomkraftwerk bei Landshut müsste vorher noch eine Ventilleckage repariert werden, dies soll eigentlich noch in diesem Monat geschehen. "Die Atomkraftwerksbetreiber brauchen Klarheit", sagte die Sprecherin.

Das Ministerium setze sich für eine Lösung ein. "Sonst steht man wegen Verzögerungen ohne Isar 2 da." Neben Isar 2 soll auch Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg zur Reserve werden, bis Mitte April 2023. Allerdings steht hier keine Reparatur an. Erst vor zwei Wochen hatte sich das Ministerium mit den Betreibern der beiden AKWs, Eon und EnBW, auf Eckpunkte für den weiteren Betrieb geeinigt. Darin hatte das Wirtschaftsministerium zugesagt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzubereiten. Diese sollten "voraussichtlich" am 5. Oktober beschlossen werden. Doch das Kabinett beschloss nichts, offenbar wegen Vorbehalten der FDP. Sie verlangt mehr als einen Reservebetrieb bis zum Frühjahr, nämlich eine Laufzeitverlängerung bis 2024.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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