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Buschmann warnt "Klimakleber" vor zivilrechtlichen Konsequenzen

Archivmeldung vom 17.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2020)
Marco Buschmann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die "Klimakleber" der "Letzten Generation" angesichts ihrer Blockaden von Flughäfen vor hohen zivilrechtlichen Strafen gewarnt. "Wer Flughäfen blockiert, der muss wissen, dass er zum Teil erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht", sagte Buschmann dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Da kämen sehr große Geldbeträge zusammen. Buschmann warnte die Aktivisten: "Wenn die Geschädigten die Schäden gegenüber den Verursachern geltend machen, dann werden sie diese Schäden unter Umständen ein Leben lang abzutragen haben. Deshalb sollte jeder die Finger davonlassen, sich unbefugt Zutritt auf Flugfelder zu verschaffen. Denn das hat nicht nur eine strafrechtliche, sondern auch eine zivilrechtliche Dimension."

Der FDP-Politiker sagte weiter, bei den Aktivisten der "Letzten Generation" handele es sich um Leute, die bereit seien, zur Erreichung eines politischen Ziels Straftaten zu begehen. "Damit stellen sie sich ins Abseits. Das Gesetz gilt für alle." Wenn die Öffentlichkeit einmal anfange, solche Aktionen zu akzeptieren, dann könnten Straftaten als Mittel der politischen Auseinandersetzung Schule machen. "Dann werden sich auch Querdenker, Rechtsextreme und wer sonst noch auf sogenannten zivilen Ungehorsam berufen. Wir dürfen hier unsere Maßstäbe nicht verschieben." Die in Bayern praktizierte Vorbeugehaft lehnt Buschmann allerdings ab. "Das bayerische Polizeirecht erlaubt den Präventivgewahrsam nicht nur für die Terrorabwehr", sagte er dem RND. "Ich glaube dennoch, dass die Praxis in Bayern ein Stück weit übers Ziel hinausschießt. Denn hier muss jemand, der nur womöglich etwas tun will, mit dem Präventivgewahrsam einen Freiheitsentzug erdulden, während der, von dem schon feststeht, dass er etwas getan hat, dafür womöglich lediglich mit einer Geldstrafe sanktioniert wird. Ich sehe darin eine Unwucht."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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