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Schröder gegen Berufsverbote für AfD-Mitglieder

Archivmeldung vom 02.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Schröder-Kim So-yeon und Gerhard Schröder (2018)
Schröder-Kim So-yeon und Gerhard Schröder (2018)

Foto: Henning Schlottmann (User:H-stt)
Lizenz: CC BY 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Altkanzler Gerhard Schröder hat sich dagegen gewandt, AfD-Mitgliedern den Eintritt in den öffentlichen Dienst gleich welcher Art zu verweigern. "Ich habe eine klare Haltung zur AfD: Diese Partei muss entschieden bekämpft werden, aber argumentativ und nicht administrativ", sagte der SPD-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

"Ich war aus guten Gründen immer gegen Berufsverbote", erklärte er. Um nichts anderes handele es sich, falls AfD-Vertretern der Dienst in Schule, Verwaltung oder Polizei verwehrt bleibe. "Ich habe als Rechtsanwalt in den 1970er-Jahren DKP-Mitglieder vertreten, die ein Berufsverbot bekommen sollten", sagte Schröder. Später als Ministerpräsident habe er Berufsverbote dann umgehend abgeschafft. "Wenn jemand seine Parteipolitik den Schülern verkaufen möchte, Kinder etwa im Geschichtsunterricht beeinflusst, dann geht das nicht. Aber man kann nicht vorher wissen, ob er das tut", erläuterte Schröder seine Position. Verhalte sich jemand in seinem Dienst dann verkehrt, "gibt es das Disziplinarrecht, das ist genau dafür gedacht".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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