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Juristisches Gutachten zur Wiederholungswahl

Archivmeldung vom 20.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin im Gebäude des Kammergerichts
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin im Gebäude des Kammergerichts

Foto: Ansgar Koreng / CC BY-SA 3.0 (DE)
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Auch wenn die Legislaturperiode in Berlin weiterlaufen wird: Nach der Wiederholungswahl müssen die Gremien im Parlament neu gebildet werden. Das sagt ein bisher unveröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) des Abgeordnetenhauses, das dem rbb exklusiv vorliegt. Beauftragt hat das Gutachten der Ältestenrat des Parlaments. Die Juristen erklären, dass sich das Parlament und die Fraktionen neu konstituieren müssen. Auch alle Ausschüsse und auch der Untersuchungsausschuss muss neu eingesetzt werden, neue Mitglieder müssen gewählt werden.

Weniger eindeutig ist die Aussage der Juristen zum Abgeordnetenhauspräsidenten und seinen Stellvertretenden. Hier fehlen laut WPD-Gutachten klare rechtliche Vorgaben. So einen Fall gab es noch nie. Die Gutachter des wissenschaftlichen Dienstes geben deshalb eine Empfehlung ab. Sie plädieren dafür, das gesamte Präsidium des Parlaments neu zu bestimmen. Das betrifft den Posten des Abgeordnetenhauspräsidenten, seiner Stellvertreter und die weiteren Präsidiumsmitglieder.

Die Juristen haben auch noch nicht erledigte Gesetzes-Vorgänge unter die Lupe genommen, also die Gesetze, die bis zur Wiederholungswahl noch nicht endgültig beschlossen sind. Wenn das Abgeordnetenhaus nach der Wiederholungswahl inhaltlich mit diesen Gesetzesvorhaben weiterarbeiten will, empfehlen die Experten, die parlamentarische Abstimmung immer nochmal mit der ersten Lesung zu beginnen. Das würde das jeweilige Gesetzgebungsverfahren rechtssicher machen. Die Parlamentsgutachter halten es außerdem für nötig, dass sich das Abgeordnetenhaus in seiner ersten Sitzung eine neue Geschäftsordnung gibt oder die bisherige bestätigt.

Insgesamt machen die Parlamentsjuristen erneut klar: mit der Wiederholungswahl wird juristisches Neuland betreten. Weder die Berliner Verfassung noch das Landeswahlgesetz oder die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses schreiben fest, welche Folgen eine vollständige Wiederholungswahl für das Abgeordnetenhaus hat.

Nicht untersucht hat das Parlamentsgutachten, wie es nach der Wiederholungswahl mit dem Senat weitergeht. Hier gelten andere Rechtsregeln als beim Parlament, sagt der Verfassungsrechtler Ulrich Battis dem rbb auf Nachfrage. Denn die rechtliche Begründung, warum im Abgeordnetenhaus nach der Wiederholungswahl Ämter neu gewählt werden, basiert auf dem sogenannten Grundsatz der Diskontinuität. Vereinfacht gesagt, wird die Arbeit des Parlaments mit einer Wahl wieder auf Anfang gestellt. Dieser Grundsatz gelte aber ausschließlich für das Parlament (Legislative) und nicht für den Senat (die Exekutive), sagt Battis. Das bedeutet: Nach der Wiederholungswahl ist die Regierende Bürgermeisterin mit ihren Senatorinnen und Senatoren weiter geschäftsführend im Amt. Sie kann entweder freiwillig zurücktreten oder müsste per Misstrauensvotum aus dem Amt gewählt werden.

Das Berliner Landesverfassungsgericht hatte die letzte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig erklärt. Die Legislaturperiode soll aber ungeachtet der Wiederholungswahl am 12. Februar weiterlaufen.

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)

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