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Regierung: Geplantes Gesetz gegen IS-Kämpfer auf Eis gelegt

Archivmeldung vom 19.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Martin Moritz / pixelio.de
Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Der Kampf der Bundesregierung gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gerät ins Stocken. Nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), wird ein Gesetzentwurf zur Ausbürgerung von Mitgliedern einer Terrormiliz doch nicht wie geplant in dieser Woche vom Kabinett beschlossen, berichtet die "Welt".

Hintergrund ist, dass das Justizministerium einen seit November vorliegenden Gesetzentwurf des Innenministeriums aufgrund von hoher Arbeitsbelastung nicht entsprechend vorbereitet hat. "Angesichts der besonderen Bedeutung und Dringlichkeit des Anliegens bedauere ich es sehr, dass das Justizministerium in den letzten drei Monaten nicht inhaltlich Stellung nehmen konnte und wir im Verfahren bislang nicht weitergekommen sind", sagte Krings der "Welt". Das Justizministerium wollte keine Gründe für die schleppende Bearbeitung nennen. Eine Sprecherin teilte mit: "Derzeit laufen die regierungsinternen Abstimmungen."

Die Bundesregierung will härter gegen deutsche Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) durchgreifen. Union und SPD haben vereinbart, eine rechtliche Grundlage für Ausbürgerungen von Dschihadisten mit doppelter Staatsangehörigkeit zu schaffen. Im Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 128: "Wir werden einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfügen, wonach Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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