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Österreichischer Verfassungsrichter: "Straßburg würde ein NPD-Verbot nicht aufheben"

Archivmeldung vom 12.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo der Nationaldemokratische Partei Deutschlands – Die Volksunion (NPD – Die Volksunion)
Logo der Nationaldemokratische Partei Deutschlands – Die Volksunion (NPD – Die Volksunion)

Der Staatsrechtslehrer und österreichische Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter hält es für unwahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein NPD-Verbot des Bundesverfassungsgerichts korrigieren würde.

Die Reihe der Karlsruher Entscheidungen, in denen es zur Konfrontation mit dem zeigten "zeigt eine Entwicklung hin zur aktiven Rezeption der Menschenrechtskonvention durch das Bundesverfassungsgericht mit der es seine Spielräume zwar nutzt, die Straßburger Rechtsprechung aber jedenfalls so weit in die eigene Begründung integriert, dass die Ergebnisse nicht abweichen", schreibt Grabenwarter in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Donnerstagsausgabe).

Der Politikwissenschaftler Claus Leggewie warnt hingegen eindringlich vor einem Verbot der NPD. In einem Gastbeitrag für die FAZ schreibt Leggewie gemeinsam mit Horst Meier: "Wer vom Parteiverbot spricht, darf über die Parteienfreiheit nicht schweigen. Diese Freiheit, nicht etwa ihre Rücknahme durch ein Verbot, ist die Errungenschaft des Grundgesetzes gegenüber der obrigkeitsstaatlichen und totalitären Tradition des Deutschen Reiches" Somit stelle jeder Eingriff in die Parteienfreiheit eine Verzerrung des politischen Wettbewerbs dar. "Um die NPD wäre es nicht schade, doch jedes Parteiverbot aktualisiert den legalen Spielraum von Opposition", so Leggewie und Meier in der FAZ.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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