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SPD verlangt von VW "faires Angebot" für geschädigte Diesel-Kunden

Archivmeldung vom 02.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, hat den Volkswagen-Konzern aufgefordert, in den Diesel-Vergleichsverhandlungen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) rasch ein Angebot vorzulegen.

"VW sollte jetzt nicht lange taktieren, sondern den betroffenen Verbrauchern schnell ein faires Angebot machen", sagte Fechner dem "Handelsblatt". Dass VW jetzt zu "ernsthaften" Vergleichsgesprächen bereit ist, sei "überfällig" gewesen und für die betroffenen Verbraucher "ein guter Start ins neue Jahr".

Die neue Musterfeststellungsklage wirke, "denn ohne den Druck der über 400.000 Musterkläger hätte sich VW nie zu Vergleichsgesprächen bereit erklärt", so Fechner. Die Grünen reagierten zurückhaltend auf die anstehenden Vergleichsverhandlungen. Der Fall zeige, dass es für sämtliche Beteiligte wenig attraktiv sei, die Musterfeststellungsklage tatsächlich bis zu Ende zu führen. "Das Verfahren ist in seiner konkreten Ausgestaltung mit vielen Unsicherheiten verbunden und kann per se nicht zu einem Leistungsurteil zugunsten der Verbraucher führen", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Keul, der zeitung.

"Dabei wäre es sowohl im öffentlichen Interesse als auch im Interesse der Betroffenen, hier endlich Klarheit durch eine gerichtliche Entscheidung zu bekommen." Im Falle eines Vergleiches wäre "diese Chance wahrscheinlich endgültig vertan". Hintergrund ist, dass sich ein Gerichtsverfahren im Rahmen einer Musterfeststellungsklage lediglich mit den Grundfragen der Haftung beschäftigt und nur darüber Feststellungen treffen kann. Es kommt dabei nicht zu einem für die einzelnen Beteiligten vollstreckbaren Leistungsurteil. Im VW-Fall müssten die Käufer anschließend immer noch ihren individuellen Schaden einklagen, ohne die Unterstützung durch den Verbraucherverband.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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