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Koalition will Pflicht zum Insolvenzantrag weiter aussetzen

Archivmeldung vom 14.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Industriebrachen & Deindustriealisierung & altes Kraftwerk (Symbolbild)
Industriebrachen & Deindustriealisierung & altes Kraftwerk (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Angesichts verschärfter Corona-Auflagen sollen überschuldete Unternehmen nach dem Willen der Großen Koalition noch bis Ende Januar von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreit werden können. Das berichtet das "Handelsblatt".

Hintergrund ist demnach die Sorge, dass Firmen, denen November- beziehungsweise Dezemberhilfe bereits bewilligt wurden, aufgrund der verzögerten Auszahlung in die Insolvenz rutschen könnten, wenn die in der Coronakrise beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht Ende des Jahres endet. Firmen, deren Umsätze durch coronabedingte Betriebsschließungen eingebrochen seien, hätten einen Anspruch auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe für November und Dezember, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt".

Mit den geplanten Gesetzesänderungen, die in der kommenden Woche als Änderungsantrag der Fraktionen in den Bundestag eingebracht werden sollen, solle verhindert werden, dass betroffene Firmen Insolvenz beantragen müssen, nur weil die staatlichen Hilfen noch nicht ausbezahlt worden seien. "Es wäre völlig unbillig, diese Firmen in die Insolvenz zu schicken, nur weil die verfassungsrechtlich gebotenen Ausgleichszahlungen versp ätet ausbezahlt werden", so Fechner. "Wir haben uns deshalb in der Koalition geeinigt, die Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Januar 2021 für Firmen auszusetzen, die die November- und Dezemberhilfen beantragen konnten, aber noch nicht ausbezahlt erhalten haben."

Dem Vernehmen nach könnten die Lockerungen beim Insolvenzrecht nochmals über den Januar hinaus verlängert werden, sofern es auch bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, Auszahlungsprobleme geben sollte. Bisher gilt, dass Ende des Jahres die in der Coronakrise beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet. Die Bundesregierung hat damit überschuldeten Unternehmen, die jedoch nicht zahlungsunfähig sind, bis Jahresende eine Erleichterung gewährt. Bereits seit Anfang Oktober gilt zumindest wieder die Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz zu beantragen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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