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Däblitz: "Urteil des OVG Berlin-Brandenburg gehört zum Arsenal einer Diktatur"

Archivmeldung vom 31.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Friedemann Däblitz, Anwalt für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit kommentierte das neue Urteil des OVG Berlin-Brandenburg auf seinem Telegram-Kanal. Das OVG hatte heute ein generelles Versammlungs- und Demonstrationsverbot für Silvester und Neujahr bestätigt. Dazu Däblitz: "Hat dieses Verbot eine neue Qualität? Leider ja. Bisher wurden Versammlungen im Einzelfall verboten. Die Einzelfallprüfung wurde im Verlaufe des Jahres zwar immer weniger überzeugend anhand des traditionellen Kriteriums einer „unmittelbar bevorstehenden Gefahr“ vorgenommen. Aber jedenfalls formell gab es noch eine Einzelfallentscheidung."

Däblitz weiter: "Bis heute gab es ein Bekenntnis zu den strengen, tradierten Voraussetzungen, die  entsprechend § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz an ein Versammlungsverbot im Einzelfall zu stellen waren.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg legitimiert heute Abend ein pauschales gesetzliches Versammlungsverbot ohne Ausnahmetatbestände und ohne Einzelfallprüfung unter Verweis auf die neueste Fassung des Infektionsschutzgesetzes.

Es behauptet schon gar nicht mehr, dass vorliegend eine im einzelnen bevorstehende unmittelbare (hohe) Gefahr für Schutzgüter Leib / Leben gegeben wäre. Meine Einschätzung zu der Sache bleibt: Gesetze, die Versammlungen pauschal verbieten, haben ihre Berechtigung. Sie gehören in das Maßnahmenarsenal einer Diktatur. Nicht aber zu den in Betracht zu  ziehenden Instrumenten eines demokratischen Rechtsstaates."

Quelle: RA Friedemann Däblitz

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