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Geplante E-Zigarettensteuer gefährdet die Branche und ist verfassungswidrig

Archivmeldung vom 02.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
E-Zigarette
E-Zigarette

Bild: pixelio.de/Dirk Kruse

Der Entwurf für das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) [1] wird erhebliche Konsequenzen haben. Jedoch nicht für die Tabakindustrie. Das von Minister Scholz geführte Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant eine minimale Anhebung der Steuern auf Tabakprodukte. Die wesentlich weniger schädliche Alternative, die E-Zigarette soll hingegen massiv besteuert werden.

Sollte das Gesetz so wie vorgeschlagen verabschiedet werden, plant das Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. eine Verfassungsbeschwerde. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) bewertet den Entwurf zur E-Zigarettensteuer im TabStMoG als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. In einer heute veröffentlichten Stellungnahme berechnet der E-Zigaretten-Branchenverband BfTG, dass eine geplante Besteuerung von 2 Cent/ mg Nikotin und ab 2024 von 4 Cent/ mg Nikotin eine bis zu 160 Prozent hohe Verteuerung der Liquidpreise zur Folge hätte. [2] Der Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak würde erheblich verstärkt.

Tabak ist bereits jetzt bis zu 60% günstiger als E-Zigaretten. [3] Nach der geplanten Steuereinführung wäre Tabak-Feinschnitt sogar um bis zu 85 Prozent günstiger als E-Zigarettenliquid. Die Höhe des Steuertarifs muss, um mit Blick auf die angestrebte Lenkungswirkung nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG zu verstoßen, so gewählt sein, dass sie nicht eine Lenkungswirkung zu Lasten von Liquid und zu Gunsten von Rauchtabak erzeugt. Diesen Grundsatz beachtet der vorliegende Gesetzesentwurf jedoch nicht. Er verstärkt den Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak erheblich und ist daher verfassungswidrig.

Deutlich geringeres Schadenspotenzial nicht berücksichtigt

Der Referentenentwurf begründet eine Besteuerung von Liquid unter anderem mit einem bestehenden Gefährdungspotenzial durch E-Zigaretten (siehe A. II. 3., Blatt 18).

Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: "E-Zigaretten sind Alternativen zum Tabakkonsum für erwachsene Raucher. Daher muss das Schadenspotenzial von E-Zigaretten in Relation zur Schädlichkeit von Tabakzigaretten bewertet werden. Dampfen ist laut der britischen Gesundheitsbehörde Public Health England (PHE) um 95 Prozent weniger schädlich als Rauchen. Deshalb wäre es absurd, wenn die deutlich weniger schädliche Alternative teurer wäre als die Tabakzigarette." [4]

Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) stellt klar, dass der Umstieg von der Tabakzigarette auf die E-Zigarette das Erkrankungsrisiko für Raucher senke. Das DKFZ, auf das sich der Gesetzesentwurf direkt bezieht, fordert eine Regulierung, die "Raucher nicht davon abhält, vollständig von Tabak- auf E-Zigaretten umzusteigen." [5]

Folgen der geplanten Steuer

Durch zu hohe Steuerbelastung und in Folge deutlich gestiegene Liquidpreise wird es zu mehr Rauchtabakkonsum führen. Dies zeigen die Erfahrungen in anderen europäischen Mitgliedsstaaten, die eine Steuer auf Liquid eingeführt hatten und teilweise bereits wieder deutlich reduziert haben. [6] Dem E-Zigaretten-Fachhandel würden die Umsätze wegbrechen, weil die E-Zigarette stark an Attraktivität verlieren würde, denn für viele Dampfer ist der finanzielle Aspekt entscheidend. Diese erdrosselnde Wirkung wäre mit Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG nicht vereinbar.

Fazit Dustin Dahlmann: "Der Entwurf des BMF zur Bestimmung der E-Zigarettensteuer lässt das deutlich geringere Schadenspotenzial von E-Zigaretten im Vergleich zu Tabak völlig außer Acht und macht das Tabak-Rauchen noch günstiger als das Dampfen. Wir fordern, diesen Plan fallen zu lassen und stattdessen die E-Zigarette zu fördern und für eine Senkung der noch immer hohen Raucherquote in Deutschland zu nutzen."

Datenbasis:

[1] Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (11.02.2021). Link

[2] Stellungnahme BfTG zum TabStModG. Link

Rechenbeispiel:

  • Bei einer 10ml-Flasche Liquid mit Nikotinkonzentration 20 mg/ml sind 10 x 20 mg Nikotin enthalten = 200 mg. 200 mg x EUR 0,02 = EUR 4,00 Nikotinsteuer.
  • 10 ml Liquid kosten aktuell rund EUR 5,00, nach der ersten Steuerstufe also EUR 9,00.
  • Nach der zweiten Steuerstufe ab 2024 (EUR 0,04/ mg Nikotin) würde die 10 ml-Flasche mit Nikotingehalt 20 mg/ml dann EUR 13,00 kosten (Nikotinsteuer: EUR8,00). Verteuerung um 160 %.

[3] Eine Flasche Liquid (rund EUR 5,00 / 10ml) entspricht etwa dem Zugvolumen von 25 Tabakzigaretten. 25 Feinschnitt-Zigaretten kosten den Konsumenten umgerechnet EUR 2,00. Eine 160 g-Dose Volumentabak kostet rund EUR 30. Laut Herstellerangaben können damit 355 Zigaretten produziert werden. Der Preis einer einzelnen Zigarette liegt somit bei brutto EUR 0,08. Eine Flasche Liquid (rund EUR 5,00 / 10ml) entspricht etwa dem Zugvolumen von 25 Tabakzigaretten.

[4] E-cigarettes: an evidence update - A report commissioned by Public Health England, McNeill et al., Link

[5] E-Zigaretten und Tabakerhitzer - ein Überblick, Schaller et al., Oktober 2020, Seite 81 Link

[6] Siehe dazu internationale Beispiele in der Stellungnahme des BfTG. Link

Quelle: Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) e.V. (ots)

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