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Maas bringt neues Hinterbliebenengeld auf den Weg - Haftbar werden Autofahrer und Terroristen

Archivmeldung vom 03.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Heiko Maas (2015)
Heiko Maas (2015)

Bild: http://alchetron.com

Nahe Angehörige von Menschen, die durch Verschulden eines anderen zu Tode gekommen sind, sollen spätestens ab Sommer 2017 einen Anspruch auf ein neues Hinterbliebenengeld haben. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt. "Hinterbliebene sollen künftig im Sinne der Anerkennung ihres seelischen Leids wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden Menschen von dem hierfür Verantwortlichen eine Entschädigung verlangen können", heißt es im Gesetzentwurf.

Dieser ging unmittelbar vor Weihnachten in die Ressortabstimmung und soll spätestens bis Mitte 2017 vom Bundestag verabschiedet werden. Im Bundesrat ist er nicht zustimmungspflichtig. Anspruchsberechtigt ist laut dem Entwurf ein Hinterbliebener, "der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand".

Dieses "wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war". Anspruchsberechtigt könnten auch andere Personen sein, "die jedoch die Umstände, aus denen sich ihr besonderes persönliches Näheverhältnis zum Getöteten ergibt, darlegen und gegebenenfalls beweisen müssen".

Zahlungspflichtig ist der Verursacher. Dies gilt etwa für Mörder - und damit auch für Terroristen - oder schuldhafte Verursacher von Verkehrsunfällen mit Todesfolge. Die Höhe des Hinterbliebenengeldes soll laut Entwurf "angemessen" sein. Sie richtet sich nach der Rechtsprechung. In der Koalition wird mit 10.000 bis 60.000 Euro pro Fall gerechnet.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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