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Bayerns Innenminister: Aufnahmequote hätte nur kleinen Effekt

Archivmeldung vom 30.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Joachim Herrmann (2018)
Joachim Herrmann (2018)

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) glaubt, dass von einer Aufnahmequote für aus Seenot gerettete Menschen nur einige Hundert Migranten pro Jahr profitieren können.

"Eine Einwilligung in einen Verteilmechanismus im Falle Schiffbrüchiger ist nur akzeptabel, solange wir uns im Rahmen der derzeitigen Größenordnung bewegen. Es kann nur um wenige Hundert Personen pro Jahr gehen, das ist die Gesprächsgrundlage", sagte Herrmann der "Welt am Sonntag". Es werde ganz sicher keine Blankozusage Deutschlands in unbegrenzter Höhe geben. "Wird die Größenordnung von ein paar Hundert Seenotgeretteten pro Jahr gesprengt, kommt eine Übernahme darüber hinaus nicht in Frage. Wir müssen jedes falsche Signal und jeden Pull-Effekt von vornherein vermeiden", so Herrmann weiter.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte zugesagt, ein Viertel der im Mittelmeer geretteten aufnehmen zu wollen. Von einer konkreten Zahl oder gar Obergrenze sprach Seehofer nicht. Daran entzündete sich Kritik auch in seiner Partei. "Der Bundesinnenminister hat inzwischen zurecht klargestellt, dass der Wert von 25 Prozent noch nicht abschließend festgelegt worden ist", so Herrmann. Seehofer spekuliert nach eigener Aussage darauf, dass die jetzige Entscheidung die Basis einer europäischen Verteilung aller Flüchtlinge bilden könne. Der bayerische Ressortchef sieht die Sache nüchtern. "Es kann bei den aktuellen Verhandlungen nur um eine Übergangsregelung gehen." Es sei Aufgabe der künftigen EU-Kommission, schnell diskutable Reformvorschläge für das Grenz- und Dublinrecht vorzulegen. "Ohne die Kommission ist kurzfristig eine Änderung der geltenden Regeln nur sehr schwer vorstellbar. Allenfalls sind einzelne Vollzugsmaßnahmen realisierbar", sagte Herrmann der Zeitung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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