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Sachsens Ausländerbeauftragter Gillo für doppelte Staatsbürgerschaft

Archivmeldung vom 05.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: RainerSturm / pixelio.de
Bild: RainerSturm / pixelio.de

Nach der Entscheidung des Bundesrats zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft melden sich nun auch Befürworter aus den Reihen der Union zu Wort. Er hoffe darauf, dass der Doppelpass 2014 komme, sagte Sachsens Ausländerbeauftragter Martin Gillo der Chemnitzer "Freien Presse" (Samstagausgabe). Es sei "totaler Unsinn, dass sich etwa junge Türken bis 23 zwischen zwei Optionen entscheiden müssen", fügte der Ex-Wirtschaftsminister hinzu.

Gillo nannte es "peinlich", dass es durch das bisherige Optionsmodell bereits zu ersten Ausbürgerungen in anderen Bundesländern gekommen sei. "Dieses ,Entweder Oder' ist eine Lachnummer und entspricht dem Denken des 19. Jahrhunderts. Wir leben in einem Zeitalter des ,Sowohl Als Auch'", fügte er hinzu. "Die doppelten Staatsbürger sind unsere Brücke in eine kooperative, gemeinsame Zukunft. Prognosen sagen voraus, dass in Deutschland 2035 die meisten Menschen Migrationshintergrund haben werden", betonte Gillo.

Das Votum der Länderkammer für die grundsätzliche Zulassung des Doppelpasses am Freitag war durch die Mehrheit des rot-rot-grünen Lagers zustande gekommen. Zur Umsetzung müsste der Gesetzentwurf allerdings erst noch den Bundestag passieren. Ob das gelingt, dürfte wesentlich vom Ausgang der Wahl am 22. September abhängen.

Das schwarz-gelb regierte Sachsen hatte sich im Bundesrat enthalten, wie ein Sprecher der Landesregierung mitteilte. Im Unterschied zur Union ist Koalitionspartner FDP auch auf Bundesebene offen für die grundsätzliche Zulassung doppelter Staatsbürgerschaften. Bislang erhalten hier geborene Kinder von Ausländern sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch die des Herkunftslandes ihrer Eltern. Bis zu ihrem 23. Lebensjahr müssen sie sich aber für eine Option entscheiden. Betroffen sind vor allem junge Türken. Lediglich Menschen aus der EU oder Ländern wie Brasilien und Marokko, die ihre Bürger nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen, haben bislang Anspruch auf einen Doppelpass.

Quelle: Freie Presse (Chemnitz) (ots)

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