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Polizei sieht sich bei Corona-Leugner-Demonstrationen von Gerichten und Politik allein gelassen

Archivmeldung vom 18.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
In Berlin stürzen sich 6-8 Polizisten auf einen harmlosen Mann (Symbolbild)
In Berlin stürzen sich 6-8 Polizisten auf einen harmlosen Mann (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fühlt sich im Umgang mit den Demonstrationen von Corona-Leugnern zunehmend von Justiz und Politik allein gelassen. "Mir fehlt im Nachgang solcher Demonstrationen die Ächtung derer, die gegen Recht und Ordnung verstoßen", sagte GdP-Vize Jörg Radek der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Radek betonte auch mit Blick auf die für Mittwoch in Berlin angemeldeten Demonstrationen, dass die Polizei zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung ihren eigenen Infektionsschutz hintanstellen müsse. "Mit jeder derartigen Veranstaltung steigt das Risiko für meine Kolleginnen und Kollegen, sich anzustecken," warnte Radek. "Es ist in diesem Zusammenhang bezeichnend, dass zur Infektionseindämmung auch kleinere Treffen untersagt werden, zugleich aber solche Veranstaltungen mit mehreren Zehntausend Menschen stattfinden dürfen und damit die Polizeibeamten automatisch in Mitleidenschaft gezogen werden."

Für ihn gelte nach wie vor das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1985, wonach es zu einem friedlichen Demonstrationsverlauf auch gehöre, Provokationen zu unterlassen. Das gelte sowohl für den Staat als auch für die Versammlungsteilnehmer. "Wer dazu aufruft, die Alltagsmasken abzunehmen, der verstößt gegen die Auflagen, und er will provozieren", sagte Radek. Die Demonstration in Leipzig habe gezeigt, dass solche Großdemonstrationen nicht nur eine polizeiliche Aufgabe darstellten, unterstrich der Vize-Gewerkschaftschef. Die Gerichte müssten sich intensiver mit den "Querdenkern" auseinandersetzen. "Natürlich können die Gerichte Auflagen formulieren, aber die sollten für die Polizei auch umsetzbar sein", so Radek.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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