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Parteienrechtlerin sieht in Seehofers "Masterplan" Verstoß gegen das Parteiengesetz

Archivmeldung vom 04.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Ausarbeitung von Horst Seehofers "Masterplan Migration" durch Beamte des Bundesinnenministeriums verstößt nach Ansicht der Konstanzer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger gegen das Parteiengesetz. "Es gibt sehr starke Anzeichen, dass es sich dabei um eine illegale Parteispende handelt", sagte Schönberger der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Seehofer hatte den Plan in seiner Funktion als CSU-Parteivorsitzender vorgestellt, das Dokument aber durch Mitarbeiter seines Ministeriums anfertigen lassen. Laut Schönberger gibt es mehrere Anzeichen für ein rechtswidriges Vorgehen Seehofers. So stünde auf dem Deckblatt nicht der Briefkopf des Bundesinnenministeriums, dieses sei auch nicht an der Veröffentlichung des Dokuments beteiligt gewesen. Außerdem war der "Masterplan" nicht in der vorgesehenen Ressortabstimmung mit anderen Ministerien. "Bei dem Plan habe ich sehr stark den Eindruck, dass es sich um ein parteipolitisches Programm handelt", sagte Schönberger. Deswegen handele es sich wahrscheinlich um eine "sonstige geldwerte Leistung", also eine illegale Parteienspende, so Schönberger. Der Bundestagspräsident könnte laut der Juristin eine Sanktion in dreifacher Höhe des Marktwerts der Arbeitsleistung der Beamten verhängen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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