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Merkel: Bundesregierung entscheidet erst 2013 über NPD-Verbotsantrag

Archivmeldung vom 06.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
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Die Bundesregierung will erst im nächsten Jahr darüber entscheiden, ob sie zusammen mit den Ländern einen NPD-Verbotsantrag stellen wird. Die Meinungsbildung dazu sei noch nicht abgeschlossen, da es einige rechtliche Risiken gebe, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag in Berlin.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Donnerstag für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Auf einem Treffen in Berlin hatten sich die Länderchefs wie erwartet dem Votum ihrer Innenminister angeschlossen, die sich bereits am Mittwoch dafür ausgesprochen hatten, ein neuerliches Verbotsverfahren anzustrengen. Nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten könnte sich die Länderkammer bereits auf ihrer nächsten Sitzung am 14. Dezember mit dem Thema befassen.

Unterdessen will sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bei einem Verbotsverfahren gegen die NPD offenbar "möglichst eng" mit den Bundestagsfraktionen abstimmen. Das berichtet die "Rheinische Post" (Freitagausgabe) unter Berufung auf Ministeriumskreise. Friedrich werde das gesamte Material der Innenminister und Verfassungsschützer für ein mögliches Verbotsverfahren in der Geheimschutzstelle des Bundestages zur Einsicht für alle Bundestagsabgeordneten abgeben. Außerdem wolle er "schnellstmöglich" das Gespräch mit den Fraktionsführungen sowie den Innen- und Rechtspolitikern aller Parteien suchen.

Bundestagspräsident Lammert gegen NPD-Verbot

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat sich dagegen ausgesprochen, dass sich der Bundestag mit einem eigenen Antrag an das Bundesverfassungsgericht, die NPD zu verbieten, dem von den Regierungschefs der Länder im Bundesrat angestrebten Verbotsverfahren anschließt. Auch äußerte Lammert Zweifel, ob die von den Innenministern der Länder zusammengestellte "Materialsammlung" für ein Verbot ausreiche. Lammert sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitagsausgabe), die juristischen Begründungen leuchteten ihm nicht ein. "Man soll es besser bleiben lassen."

Diese Auffassung habe er in Gesprächen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen erläutert, sagte Lammert. Das angestrebte Verfahren sei "nicht durchdacht" und lediglich ein "Reflex" auf die Mordanschläge der NSU, sagte Lammert der FAZ Das Risiko, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Verbot des Bundesverfassungsgerichts aufhebe, sei groß, sagte Lammert.

Der Bundestagspräsident erinnerte an die Maßstäbe des europäischen Gerichts und verwies darauf, der politische Einfluss der NPD sei "selten so gering wie heute". Eine "akute Bedrohung der Demokratie", wie es die europäische Rechtsprechung fordere, könne für Deutschland nicht plausibel erklärt werden. Die rechtsextreme Szene in Deutschland sei weitaus größer und relevanter als die NPD selbst, so dass ein Verbot der NPD auch der Sache nach nicht helfen würde.

Zudem sei es sicher, dass das Verbotsverfahren schon 2013 beendet werden könne, sagte Lammert der FAZ Der NPD würde mithin das "famose Silbertablett" gegeben, als ausdrücklich nicht verbotene Partei den Bundestagswahlkampf zu führen. In Deutschland gebe es gewiss so viel Anhänger rechtsextremer Ideen, wie auch in anderen europäischen Ländern. Doch sei– auch wegen der deutschen Geschichte – der Anteil der Wähler in Deutschland, die rechtsextreme Parteien wählten, weitaus geringer als im Ausland. Lammert sagte der FAZ, mit einem Verbotsverfahren in Karlsruhe wachse mithin die Gefahr, "die latent rechtsextremen Wähler in ein Solidaritätsverhalten mit der NPD zu treiben".

Zudem sei die Vorstellung "abwegig", nach einem Parteiverbot würden die NPD-Mandatsträger in Landtagen oder Kommunalparlamenten ihr Mandat verlieren. Vielmehr könnten sie fortan in einer "Märtyrerpose" für sich werben.

Umfrage: Mehrheit der Deutschen für NPD-Verbot

Nach langem Ringen haben sich die Ministerpräsidenten der Länder grundsätzlich auf einen neuen Anlauf zum NPD-Verbot geeinigt: Die große Mehrheit der Deutschen hält das für richtig. In einer repräsentativen Emnid-Umfrage für den Nachrichtensender N24 sprachen sich 67 Prozent der Befragten für ein NPD-Verbot aus, nur 21 Prozent waren dagegen. Damit hat die Zahl der Verbots-Befürworter im Laufe der vergangenen Monate zugenommen. Im Juli 2011 hatten sich nur 63 Prozent für ein NPD-Verbot stark gemacht, 32 Prozent waren gegen einen Verbotsantrag.

NPD-Verbotsverfahren: Sellering appelliert an Bundesregierung und Bundestag

Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), hofft bei einem NPD-Verbotsverfahren auf die Unterstützung von Bundesregierung und Bundestag für die Länderinitiative. In der Nachrichtensendung "NDR aktuell" sagte Sellering: "Am wirkungsvollsten, am überzeugendsten wäre, wenn wir das zu dritt so machen."

Der SPD-Politiker zeigte sich in dem Interview erfreut, dass die Regierungschefs der Länder einstimmig für ein NPD-Verbotsverfahren stimmten. "Wir haben heute sehr einmütig das Material gesichtet, das uns die Innenminister vorgelegt haben. Und da ist die einmütige Einschätzung, dass wir sagen, das muss für ein Verbotsverfahren ausreichen", sagte er.

Die NPD sei verfassungsfeindlich, nun reichten auch die Beweise. Bei den Menschen dürfe keinesfalls der Eindruck entstehen, dass es sich bei der NPD um eine "ganz normale Partei" handele, so Sellering. Ein NPD-Verbot könne dennoch nicht das Problem mit rechtsextremen Gruppierungen zur Gänze bekämpfen.

Länderchefs wollen neuen Anlauf für NPD-Verbot

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Auf einem Treffen in Berlin haben sich die Länderchefs damit wie erwartet dem Votum ihrer Innenminister angeschlossen, die sich bereits am Mittwoch dafür ausgesprochen hatten, ein neuerliches Verbotsverfahren anzustrengen.

Nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten könnte sich die Länderkammer bereits auf ihrer nächsten Sitzung am 14. Dezember mit dem Thema befassen. Weiterhin unklar ist allerdings, ob sich Bundesregierung und Bundestag an einem neuerlichen NPD-Verbotsverfahren beteiligen.

Unterdessen will sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bei einem Verbotsverfahren gegen die NPD offenbar "möglichst eng" mit den Bundestagsfraktionen abstimmen. Das berichtet die "Rheinische Post" (Freitagausgabe) unter Berufung auf Ministeriumskreise.

Friedrich werde das gesamte Material der Innenminister und Verfassungsschützer für ein mögliches Verbotsverfahren in der Geheimschutzstelle des Bundestages zur Einsicht für alle Bundestagsabgeordneten abgeben. Außerdem wolle er "schnellstmöglich" das Gespräch mit den Fraktionsführungen sowie den Innen- und Rechtspolitikern aller Parteien suchen.

Kretschmann glaubt an Verbot der NPD

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist zuversichtlich, dass ein erneuter NPD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein wird. "Die Gründe dafür, warum das Bundesverfassungsgericht das Verfahren damals abgebrochen hatte, haben wir beseitigt. Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir richtig damit liegen, einen erneuten Verbotsantrag zu stellen", sagte Kretschmann der "Rheinischen Post".

"Wenn man die NSU-Morde betrachtet und sieht, was es da an Verbindungen gab, ist es höchste Zeit, dass ein Verbotsverfahren eingeleitet wird", betonte der Grünen-Politiker. Deswegen unterstütze Baden-Württemberg den länderübergreifenden Verbotsantrag.

NPD-Verbot: Krings sieht "erhebliche rechtliche Unsicherheiten"

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), sieht "erhebliche rechtliche Unsicherheiten" bei dem geplanten NPD-Verbotsverfahren. "Der Bundestag ist der einzige mögliche Antragsteller, der über keine eigenen Geheimdiensterkenntnisse verfügt. Wir können die Beweise deshalb fachlich nicht bewerten. Auch sonst gibt es erhebliche rechtliche Unsicherheiten", sagte Krings dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Ob sich der Bundestag an einem neuen NPD-Verbotsantrag beteiligt, ließ der CDU-Politiker offen. Ohne ein Votum der Bundesregierung werde er es aber ganz sicher nicht tun. Es sei im Übrigen falsch zu meinen, mit einem Verbot der NPD bekomme man das Problem des Rechtsextremismus vom Tisch, so Krings.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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