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Sexualstrafrecht soll bis zur Sommerpause verschärft werden

Archivmeldung vom 14.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Q.pictures / pixelio.de
Bild: Q.pictures / pixelio.de

Die große Koalition will das Sexualstrafrecht noch vor der Sommerpause verschärfen und den Tatbestand der Vergewaltigung deutlich ausweiten. Das hat die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (F.A.S.) angekündigt.

Im Gegensatz zur bisherigen Regelung soll als Vergewaltigung auch gelten, wenn ein eindeutiges "Nein" bei der körperlichen Annäherung missachtet wird. Nach anfänglichem Zögern befürwortet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Regelung, die den Grundsatz "Nein heißt Nein" umsetzt. "Dieser Grundsatz verträgt keine Einschränkung", so Winkelmeier-Becker gegenüber der F.A.S.. Ihre Fraktion stehe geschlossen hinter dieser Feststellung. Zudem soll ein Straftatbestand für das sogenannte "Begrapschen" eingeführt werden. Außerdem wünscht die Union eine Regelung, "die Übergriffe aus einer Gruppe heraus unter Strafe stellt".

Beide Vorschläge sind unmittelbare Konsequenzen aus den massiven sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht in Köln. Der Bundesrat hatte am Freitag das Parlament gebeten, den Kabinettsentwurf von Justizminister Maas deutlich zu verschärfen. Dort ist eine "Nein heißt Nein"-Regelung nicht vorgesehen. Das hatten zunächst die Grünen kritisiert.

Aus Sicht der Länderkammer ist der Maas-Vorschlag "ein begrüßenswerter erster Schritt in die richtige Richtung", gehe aber nicht weit genug. Der SPD-Politiker hatte sich kürzlich offen für Ergänzungen gezeigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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